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Suchergebnis Urteilssuche (6081 - 6090 von 7915)

  1. Z 112/90 - Ausreiseverkauf; Anfechtung; Drohung
    Leitsatz: 1. Anfechtung eines Kaufvertrages, der aufgrund rechtsstaatswidriger Drohungen staatlicher Organe zustande gekommen ist. 2. Eine Ergebnisänderung dadurch, daß zwischen den Parteien wei-tere Vereinbarungen getroffen wurden, die ohne Drohungen zustande kamen.
    Kreisgericht Nordhausen
    14.06.1991
  2. 4 U 138/90 - Kaution; Anlagepflicht; Schutzgesetz
    Leitsatz: Zur Frage, ob § 550 b II 1 BGB ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 II BGB ist. (Erlaß eines Rechtsentscheids abgelehnt)
    HansOLG Hamburg
    17.10.1990
  3. BReg. 2 Z 68/89 - Wohnungseigentum; mündliche Verhandlung; Baumängelbeseitigung als ordnungsgemäße Verwaltung; Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme; Einholung von Konkurrenzangeboten; Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse als Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: 1. Die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren ist öffentlich. 2. Die Beseitigung von anfänglichen Baumängeln fällt unter den Begriff der Instandsetzung und ist deshalb eine Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung. 3. Anbringung einer bisher nicht vorhandenen Wärmedämmung als Instandsetzungsmaßnahme. 4. Es entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Vergabe größerer Instandsetzungsarbeiten Konkurrenzangebote einzuholen. 5. Die Schichten zur Feuchtigkeitsisolierung und Wärmedämmung unter einer Dachterrasse sind notwendig gemeinschaftliches Eigentum.
    BayObLG
    27.07.1989
  4. BReg. 2 Z 123/88 - Wohnungseigentum; GbR als Verwalter; Grundbuchamtsprüfung der Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses
    Leitsatz: 1. Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts können nicht zu Verwaltern einer Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt werden. 2. Ein Eigentümerbeschluß, durch den mehrere Personen als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zu Verwaltern bestellt werden, ist nichtig. 3. Bei der Eintragung der Auflassung eines Wohnungseigentums, zu der die Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, hat das Grundbuchamt die Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses, durch den der zustimmende Verwalter bestellt wurde, unabhängig davon zu prüfen, ob die Nichtigkeit vom Wohnungseigentumsgericht festgestellt ist (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 184).
    BayObLG
    12.01.1989
  5. 20 W 402/88 - Wohnungseigentum; Erstveräußerung; Veräußerung; Verwalter; Zustimmung; Veräußerungsbeschränkung
    Leitsatz: Ist Wohnungseigentum durch Teilungserklärung (§ 8 WEG) begründet worden, bedarf der teilende Grundstückseigentümer für eine Erstveräußerung auch dann nicht der Zustimmung des Verwalters, wenn diese erst viele Jahre nach der Teilungserklärung erfolgt.
    OLG Frankfurt
    12.12.1988
  6. BReg. 2 Z 63/88 - Wohnungseigentumsverfahren; Richterablehnung
    Leitsatz: 1. Grundsätze der Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren. 2. § 43 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verwirkung des Ablehnungsrechts ist die Ein reichung eines Schriftsatzes, in dem Ausführungen zur Sache gemacht oder Anträge gestellt werden. 3. Auf fehlerhafte Verfahrenshandlungen oder Entscheidungen des Richters kann die Ablehnung grundsätzlich nicht gestützt werden.
    BayObLG
    21.07.1988
  7. 20 REMiet 4/85 - Rechtsentscheid; Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel; Darlegungslast; Vergleichsmiete; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: Ein Sachverständigengutachten, das auf einem Mietspiegel aufbaut, ist kein fortgeschriebener Mietspiegel i. S. von § 2 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 MHG. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt.)
    OLG Frankfurt
    15.04.1985
  8. REMiet 3/84 - Betriebskostenvorauszahlung und Verweisung auf § 27 II BV; Preisform, Wohnraum; Betriebskosten; Nebenkosten; Mietvertrag, Bezug nochmal auf II. BV; Vorauszahlung; Betriebskosten...; Umlage; Erläuterung, ersetzende Bezugnahme
    Leitsatz: Der Vermieter kann die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung aufgeführten Betriebskosten mit der mietvertraglichen Regelung, daß für die "Betriebskosten gemäß § 27 II. Berechnungsverordnung" neben der Miete ein monatlicher Vorauszahlungsbetrag von ... DM zu leisten ist, auf den Mieter umlegen, ohne diesem bei Vertragsabschluß den in der Anlage enthaltenen Betriebskostenkatalog erläutert oder durch Beifügung eines Abdrucks der Anlage zur Kenntnis gebracht zu haben.
    BayObLG
    26.02.1984
  9. RE-Miet 4/82 - Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Widerspruch des Mieters gegen Kündigung; Fortsetzung des Mietverhältnisses, Räumungsfristgewährung
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit einer Vorlage. 2. Ob und wie lange ein Mietverhältnis nach § 556 a BGB fortgesetzt werden kann, liegt ebenso wie die Frage, ob eine Räumungsfrist gemäß § 721 ZPO gewährt worden kann und wie lange diese zu bemessen ist, auf tatrichterlichem Gebiet und ist daher in der Regel einem Rechtsentscheid nicht zugänglich. (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
    BayObLG, 1. Zivilsenat
    21.10.1983
  10. Allg. Reg. 105/87 - Stichworte: Nennung der Vermieter- und Mieternamen bei Mieterhöhung nach MHG 2. WKSchG Art. 3 5 2 <br />Abs. 2 MHG
    Leitsatz: 1. In einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Sätze 1, 3 MHG muß der Vermieter dem Mieter in aller Regel auch die Namen und die Anschriften entweder der Vermietet oder der Mieter der von ihm benannten Vergleichswohnungen mitteilen; die Angabe von Straße, Hausnummer, Etage sowie Lage innerhalb der Etage genügt grundsätzlich nicht zur Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens (Bestätigung des Rechtsentscheid des Senats vom 20. 8.1981 - Allg. Reg. 30/81-BayObLGZ 1981, 283) 2. Ein Mieter kann sich auf die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens wegen Fehlens von Namen und Anschriften der Vermieter oder Mieter der Vergleichswohnungen grundsätzlich auch dann berufen, wenn es sich im Zustimmungsprozeß in der ersten Instanz und in der Berufungsinstanz vor Erlaß des Rechtsentscheids des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 20. 8.1981 nicht auf die Unwirksamkeit aus gerade diesen Rechtsgründen berufen hatte.
    BayObLG
    09.02.1982