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Urteil Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
Schlagworte
Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose Kündigung
Leitsätze
1. Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über ihm ausschüttet.
2. Bereits das Schütten eines Eimers Wassers aus dem Fenster in den Hof eines vermieteten Gebäudes begründet an sich ein vertragswidriges Verhalten, das den Hausfrieden und die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht stört.
(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
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