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Suchergebnis Urteilssuche (5901 - 5910 von 7994)
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31.O.552/93 - Schadensersatz; Pflichtverletzung; Wohnungsbaugesellschaft; Instandsetzungsunterlassung; Wasserschaden; HausschwammLeitsatz: Die Wohnungsbaugesellschaft als Rechtsnachfolgerin der KWV haftet für bauliche Schäden (u. a. Hausschwamm), die durch jahrelangen Leerstand ohne Sicherungsmaßnahmen gegen austretendes Brauchwasser entstanden.LG Berlin02.11.1993
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4 Js 171/92 - strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: Allein der Umstand, daß eine strafrechtliche Verurteilung nach der Wirtschaftsstrafverordnung ausgesprochen worden ist, rechtfertigt für sich noch keine Rehabilitierung.LG Berlin31.03.1993
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6 S 362/92 - Mieterhöhung wegen nicht zu vertretender KapitalkostenerhöhungLeitsatz: 1. Eine Mieterhöhung nach § 5 MHG ist nur möglich, wenn die Kapitalkosten insgesamt gestiegen sind. 2. Bei mehreren Darlehen setzt eine Mieterhöhung also voraus, daß insgesamt eine effektive Mehrbelastung eingetreten ist.LG Bonn22.03.1993
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62 S 371/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; RückstandstilgungLeitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.LG Berlin11.01.1993
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64 S 333/92 - Hausverwalter; ProzeßführungsbefugnisLeitsatz: Ein Wohnungsverwalter, der nach dem Hausverwaltervertrag und der dazu gehörenden Hausverwaltervollmacht nur ermächtigt ist, Mieten und Nebenkosten im eigenen Namen für den Vermieter geltend zu machen, kann aus dieser Ermächtigung keine Prozeßführungsbefugnis herleiten, weil diese Ermächtigung unwirksam ist.LG Berlin08.01.1993
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84 O. 145/91 - Unterlassungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Zivilrechtsweg; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen; AntragsgegnerLeitsatz: 1. Für einen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG im Verfügungsverfahren geltend gemachter Unterlassungsanspruch ist nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. 3. Trotz Treuhandverwaltung nach § 20 b ParteienG-DDR bleibt Antragsgegner jedenfalls derjenige, in dessen Eigentum das streitbefangene Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG steht und der damit neben einem Inhaber der Verfügungsmacht über den Vermögenswert Verfügungsberechtigter im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG ist. 4. Zum Verfügungsgrund bei drohender Belastung des streitbefangenen Grundstücks.LG Berlin20.10.1992
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28 O 354/91 - Ausreiseverkauf; Drohung; Anfechtung; AusschlussfristLeitsatz: 1. Der Tatbestand der rechtswidrigen Drohung im Sinne des § 70 Abs. 1 Satz 2 ZGB ist bei Grundstücksverkäufen im Zusammenhang mit Ausreiseanträgen im Regelfall als erfüllt anzusehen. 2. An der Wirksamkeit der Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 ZGB für die Vertragsanfechtung bestehen keine Bedenken.LG Berlin26.02.1992
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67 S 300/91 - ortsübliche Vergleichsmiete; Mieterpreisüberhöhung; Mietspiegelfeld; Beweismittel; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Wer sich darauf beruft, daß die ortsübliche Vergleichsmiete vom Mietspiegelwert abweicht, muß die das Abweichen rechtfertigenden Tatsachen substantiiert darlegen, sonst braucht seinem Beweisantritt (Einholung eines Sachverständigengutachtens) nicht nachgegangen zu werden. 2. Die Rechtsprechung des 5. Bußgeldsenats des Kammergerichtes daß der Mietspiegel allein für die Bestimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete nicht ausreiche (KG GE 91, 1193), ist in Zivilrechtsstreitigkeiten nicht anzuwenden.LG Berlin12.12.1991
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12. O. 407/91 - Pachtverhältnis; AuflösungsvereinbarungLeitsatz: 1. Vor Inkrafttreten des ZGB abgeschlossene Pachtverhältnisse sind wie ein Nutzungsverhältnis über Erholungsgrundstücke zu behandeln; die Vorschriften des ZGB bleiben aufgrund des Einigungsvertrages insoweit weiterhin anwendbar. 2. Eine frühere Vereinbarung, wonach eine Beendigung eines Nutzungsverhältnisses/Pachtverhältnisses ausschließlich durch Übereinkunft der Parteien zulässig ist, ist mit den seit dem 3. Oktober 1990 geltenden Bestimmungen des BGB nicht mehr zu vereinbaren.LG Berlin25.11.1991
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12.O.197/91 - Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsverhältnis; AufhebungLeitsatz: 1. Ein rechtliches Interesse, eine der Rechtskraft unterliegende feststellende Entscheidung über eine bloße Vorfrage zu erhalten, besteht regelmäßig nicht. 2. Ist ein sogenanntes Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist bestimmt, daß das Nutzungsverhältnis nur durch einvernehmliche Aufhebung zu beenden sei, so kann diese Bestimmung seit dem 3. Oktober 1990 keine Gültigkeit mehr beanspruchen. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses in den neuen Bundesländern.LG Berlin04.11.1991