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  1. 5 C 443/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung, Frist für Einwendungen des Mieters
    Leitsatz: 1. Der Formwirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung steht nicht entgegen, dass diese in zwei unterjährige Abrechnungszeiträume aufgeteilt wurde, für die jeweils zeitgleich Abrechnungen erstellt und übermittelt wurden.2. Die Wahrung der Abrechnungsfrist wird mit Übermittlung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung eingehalten. Inhaltliche Fehler können auch noch nach Ablauf der Frist gem. § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB korrigiert werden, dürfen jedoch nicht zu einem höheren Nachzahlungsbetrag führen, als ursprünglich aufgrund der rechtzeitigen, formell wirksamen Abrechnung errechnet wurde.3. Die Einwendungsfrist gem. § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB beginnt neu zu laufen, wenn der Ver­mieter die Abrechnung neu erstellt. Auch wenn die Korrekturen nicht sämtliche Teile der ursprünglichen Abrechnung betrafen, ist hinsichtlich der Einwendungsfrist nicht danach zu differenzieren, welche einzelnen Positionen verändert wurden.4. Bei einer Umstellung der Mietstruktur nach der Betriebskosten-Umlageverordnung können die Erdgeschossmieter an den Aufzugskosten beteiligt werden. Liegt den Aufzugskosten ein Vollwartungsvertrag zugrunde, kann im Wege der Schätzung ein Instandsetzungsabzug von 20 % ermittelt werden.5. Die anteiligen Stromkosten für die Heizungsanlage können geschätzt werden, wenn ein Zwischenzähler nicht vorhanden ist. Eine Schätzung in Höhe von 5 % der Brennstoffkosten ist nicht zu beanstanden.6. Aus der Dauerbeleuchtung des Treppenhauses allein ergibt sich kein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit, weil eine solche Dauerbeleuchtung für die Mieter des Hauses auch mit Vorteilen verbunden ist. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Mitte
    09.06.2015
  2. 104 C 268/10 - Kein Anspruch des ausländischen Mieters (hier: Bosnier) auf Parabolantenne bei Möglichkeit des Empfangs über das Internet; Recht auf Informationsfreiheit; Beeinträchtigung der Bausubstanz; Breitbandkabel; Haftpflichtversicherung; zusätzliche Kaution; Sicherheit
    Leitsatz: Ein ausländischer Mieter (hier: bosnischer Staatsangehöriger) hat keinen Anspruch auf Installation einer Parabolantenne auf dem Dach des Hauses, wenn Fernsehsender über das Internet (hier: wwitv.com) empfangen werden können. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    13.10.2010
  3. 412 C 32850/08 - Absicherung einer Mietwohnung gegen Schusswaffen; Mangel einer Mietsache bei Beschuss durch Luftgewehr; Minderungsquoten für Luftgewehrbeschuss und Taubenkot; Mietminderung bei untervermieteter Garage
    Leitsatz: 1. Der Beschuss einer Loggia durch Luftdruckwaffen rechtfertigt eine Minderung von 5 % nur bis zu demjenigen Zeitpunkt, in dem eine Wiederholungsgefahr besteht. 2. Die Verschmutzung der Loggia durch Taubenkot rechtfertigt für die anschließende Zeit bis zur Anbringung einer Taubenabwehr ebenfalls eine Minderung von 5 %. 3. Ein Anspruch auf Absicherung der Loggia gegen den Beschuss entfällt mit dem Wegfall der Wiederholungsgefahr. (Leitsätze der Redaktion)
    AG München
    23.11.2009
  4. 109 C 236/08 - Wohnwertmerkmale für den Berliner Mietspiegel 2007; Orientierungshilfe; nicht nutzbarer Balkon wegen Lärms und Feinstaubimmissionen; zugehöriger Stellplatz; gestaltete Müllstandsfläche; Zuschlag für Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: 1. Ein Balkon ist nicht deswegen „nicht nutzbar" i. S. d. Orientierungshilfe zum Mietspiegel 2007, weil er mit Lärm- und Feinstaubimmissionen belastet ist. 2. Nicht gekennzeichnete oder einem Mieter zugeordnete Stellplätze erfüllen nicht das Merkmal „zur Wohnung gehörig". 3. Eine Müllstandsfläche ist nur dann als „gestaltet" anzusehen, wenn sie den Eindruck erweckt, sie sei gar nicht vorhanden; allein eine unterschiedliche Pflasterung reicht nicht aus. 4. Ein weiterer Mietzuschlag für die vom Vermieter übernommenen Schönheitsreparaturen ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn in der Miete bei Vertragsschluss dafür ein Kostenansatz vereinbart worden war. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    11.09.2008
  5. 2.5 C 182/07 - Fälligkeit von Erhöhungen der Betriebskostenvorschüsse; Einsichtsrecht des Mieters am Belegenheitsort des Mietobjekts
    Leitsatz: 1. Der erhöhte Betriebskostenvorschuss ist erstmals mit Beginn des auf die Erklärung des Vermieters folgenden übernächsten Monats fällig. 2. Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht auch an den erhöhten Vorauszahlungen, wenn der Vermieter auf seine Einwendungen hin ihm die begehrte Einsicht in die Abrechnungsunterlagen der der Erhöhung zugrunde liegenden Betriebskostenabrechnung am Belegenheitsort des weit von dem Sitz des Vermieters entfernten Mietobjekts nicht gewährt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Frankfurt/Oder
    01.08.2007
  6. 44 C 83/94 - Zeitwertentschädigung; Schwarzbau; Anpflanzungen; Verkehrswertentschädigung; Wertverbesserung
    Leitsatz: 1. Es besteht kein Zeitwertentschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 2 SchuldRAnpG für vom Nutzer errichtete Schwarzbauten (Datschen, Schuppen, Sanitärgebäude). 2. Ein Schwarzbau ist gegeben, wenn der Nutzer eine Baulichkeit von mehr als 5 m2 Grundfläche ohne Bauzustimmung errichtet hat, obwohl eine solche nach der Bevölkerungsbauwerkeverordnung erforderlich war. 3. Ein Schwarzbau ist auch gegeben, wenn keine (vertragliche) Zustimmung des Verpächters zur Errichtung von Baulichkeiten (hier: Schwimmbecken) vorlag. 4. Für Schwarzbauten besteht eine Entschädigungspflicht des Eigentümers bei Kündigung durch den Nutzer nur nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG, wenn der Schwarzbau für den Eigentümer einen materiellen Vorteil darstellt. 5. Für Anpflanzungen ist vom Eigentümer bei Nutzerkündigung eine Verkehrswertentschädigung nach § 27 i.V.m. § 12 Abs. 3 SchuldR-AnpG nur zu leisten, wenn die Anpflanzungen für den Eigentümer eine Wertverbesserung darstellen.
    AG Cottbus
    21.03.1996
  7. 15 C 384/94 - Wohnungsbaugenossenschaft; Meinungsfreiheit; Ausschluss eines Mitglieds
    Leitsatz: Ein Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft kann wegen heftiger Kritik an den Vermietungs- und Mieterhöhungspraktiken nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen werden, wenn es sich um eine bloße Schmähkritik handelt.
    AG Charlottenburg
    25.01.1995
  8. 16 C 111/87 - Eigenbedarfskündigung; Eigenbedarf/Abgrenzung zu bloßem Vermietungswunsch; Eigenbedarf/Eigentumsgarantie des Art. 14 GG
    Leitsatz: 1. Der bloße Wunsch des Vermieters, sich oder andere in § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 genannte Personen mit Wohnraum zu versorgen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus. 2. Aufgabe des § 564 b BGB ist es vielmehr, "den vertragstreuen Mieter vor willkürlichen Kündigungen und damit dem Verlust seiner Wohnung zu schützen." 3. Auch durch Art. 14 GG ist eine abweichende Ansicht nicht gerechtfertigt.
    AG Schöneberg
    21.04.1987
  9. BVerwG 3 B 59.16 - Rücknahme eines Rehabilitierungsbescheides wegen nachträglich bekannt gewordener Spitzeltätigkeit
    Leitsatz: 1. Für die Frage, ob das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) die Freiwilligkeit einer Spitzeltätigkeit ausschließt, kommt es darauf an, welchen Druck die jeweiligen Organe der DDR konkret ausgeübt haben und wie weit die subjektive Widerstandsfähigkeit infolge der PTBS im Einzelfall gemindert war. Ob zur Aufklärung ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, ist im Einzelfall zu entscheiden. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache damit dargelegt werden kann, eine ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müsse überdacht werden (hier betreffend die Rechtsprechung zum Lauf der Jahresfrist für die Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).
    BVerwG
    10.01.2018
  10. BVerwG 3 B 88.12 - Zuordnung von Preußenvermögen; Preußeneinigung; Drittbegünstigung; Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen; Rechtswirklichkeit
    Leitsatz: Bei an einen Eigentumswechsel (hier: Zuordnung unbeschadet etwaiger Ansprüche auf ehemaliges Eigentum des Staates Preußen) anknüpfenden vermögensrechtlichen Ansprüchen und damit sowohl für die Beantwortung der Frage, wann sich der frühere Eigentümer als endgültig aus seinem Eigentum verdrängt betrachten durfte, wie für die, wann ein Erwerber eine unangreifbare Eigentumsposition erlangt hatte, ist maßgebend, wie die einschlägigen Rechtsnormen in der seinerzeitigen Rechtswirklichkeit gehandhabt wurden. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.01.2013