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1 B 1555/97 - Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Bodenreformgrundstück; einstweilige Anordnung; Streitwert; Bescheinigung über die AntragstellungLeitsatz: 1. Zum Anspruch eines im Zuge der Bodenreform Enteigneten auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 7 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG im Wege der einstweiligen Anordnung. 2. Zur Bemessung des Streitwerts im Verfahren nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz.VG Schwerin12.03.1998
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VG 29 A 8.95 - hängenden Gebäudekaufverträge; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Gebäudeeigentum; Nutzungsrecht; Rechtsschutzinteresse; WirksamkeitserfordernisLeitsatz: Ansprüche nach dem SachenRBerG aus "hängenden Gebäudekaufverträgen" setzen die Genehmigung des Vertrages nach der Grundstücksverkehrsordnung nicht voraus (Fortschreibung des Urteils der Kammer vom 19. Dezember 1996 - VG 29 A 29.93, ZOV 1997, 362). § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SachenRBerG greift hinsichtlich der Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für solche Verträge nur dann, wenn die Versagung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem der Vertrag im übrigen noch nicht durchführbar war.VG Berlin05.06.1997
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VG 29 A 29.93 - Hängender Gebäudekaufvertrag; dingliches Nutzungsrecht; Untrennbarkeit von Gebäudeeigentum und dinglichem NutzungsrechtKaufvertragLeitsatz: Zur Durchführbarkeit von (DDR-) Gebäudekaufverträgen, wenn ein dingliches Nutzungsrecht vor dem 3. Oktober 1990 nicht mehr verliehen worden ist.VG Berlin19.12.1996
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C 4 K 652/92 - Enteignung; Eigentumserwerb; staatliche Stelle; schädigende Maßnahme; unlautere Machenschaften; Vermögensentziehung; Genossenschaftseigentum; Globalkaufvertrag; entschädigungslos EnteignungLeitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Enteignung und rechtsgeschäftlichem Eigentumserwerb durch staatliche Stellen in der ehemaligen DDR. 2. Bei der Beurteilung, ob eine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts, aufgrund dessen der Vermögenswert dem Berechtigten nach damaligem Recht entzogen worden ist, nicht an. 3. Ob das Rechtsgeschäft, aufgrund dessen dem Berechtigten der Vermögenswert entzogen worden ist, nach den zu DDR Zeiten geltenden zivilrechtlichen Vorschriften wirksam war, ist für die Annahme einer schädigenden Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG ohne Belang.VG Chemnitz22.06.1994
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VG 29 A 2095.93 - Einzelrestitution; Rückübertragung; Betriebsgrundstück; Anteilseigner; Aktiengesellschaft; Quorum; Bruchteilseigentum; NS-Verfolgte; UnternehmensrestitutionLeitsatz: Zur offensichtlichen Unbegründetheit (§ 1 Abs. 2 Satz 2 GVO) eines Restitutionsantrags, mit dem der Rechtsnachfolger eines zum Kreis der NS Verfolgten zählenden ehemaligen Anteilseigners einer Aktiengesellschaft, der das Quorum (§ 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG) nicht erfüllt, die Rückübertragung des Betriebsgrundstücks der früheren Aktiengesellschaft begehrt.VG Berlin16.06.1994
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VG 25 A 426.93 - Investitionsvorrangverfahren; Betriebseinweisung; Investitionsvorhaben; Gleichwertigkeit; Anhörungsverfahren; verfolgungsbedingter VermögensverlustLeitsatz: 1. Auf Vermögenswerte, die in der Zeit von 1933 bis 1945 entzogen worden sind, findet das InVorG Anwendung. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von Investitionsvorhaben ist die Sechs-Wochen-Frist gemäß § 5 Abs. 3 InVorG. 3. Bei vorgetragenen Mängeln des Anhörungsverfahrens kommt es nur darauf an, ob der Kl. ordnungsgemäß angehört worden ist, nicht darauf, ob das auch auf alle anderen Beteiligten zutrifft. 4. Zur Frage mehrfacher Investitionsvorrangverfahren und mehrfacher vorläufiger Einweisungen.VG Berlin09.12.1993
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C 1 K 401/92 - Vermögenszuordnung; Vorrang des Restitutionsanspruchs; SED-VermögenLeitsatz: 1. Das Prinzip Restitution vor Entschädigung gilt für das Recht der Vermögenszuordnung auch im Bereich des öffentlichen Vermögens, d. h. der Altanspruch im Sinne des Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag hat (in materieller Hinsicht) Vorrang vor der Vermögenszuordnung gemäß Art. 21 Abs. 1 und 2 Einigungsvertrag. 2. Das Vermögen des ehemaligen "Organisationseigenen Betriebes (OEB) Fundament" - als Verwalter des Vermögens der ehemaligen SED - ist, sofern kein materiell-rechtsstaatlicher Erwerb im Sinne des Grundgesetzes vorliegt, dem früheren Eigentümer zurückzuübertragen.VG Chemnitz09.02.1993
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VG 19 A 34.92 - Allgemeines Wohngebiet; Verkaufsflächenobergrenze; Ladengeschäft; MischnutzungLeitsatz: 1. Ladengeschäfte im allgemeinen Wohngebiet müssen nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 eine Verkaufsflächenobergrenze von ca. 700 qm einhalten. 2. Auf einem Baugrundstück im allgemeinen Wohngebiet sind auch mehrere gewerbliche Nutzungen (Läden, Gaststätten, Arztpraxen etc.) nach § 7 Nr. 8 b BO Bln. 1958 zulässig, sofern die Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnnutzung nach § 7 Nr. 5 BO Bln. 1958 gegeben ist.VG Berlin11.03.1992
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Vf. 40-IV-23 (HS) - Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter bei massiver Störung des HausfriedensLeitsatz: 1. Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen.2. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Gesundheitszustand bedarf es dann nicht.(Leitsätze der Redaktion)VerfGH Sachsen30.08.2023
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2-13 S 191/14 - Hemmung des StörungsbeseitigungsanspruchesLeitsatz: In die Verjährungsfrist des Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung ist die Zeit nicht einzuberechnen, während der die bauliche Veränderung durch einen später für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer genehmigt war.LG Frankfurt/Main28.06.2017