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Urteil Klagebefugnis
Schlagworte
Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung
Leitsatz
Dem Anmelder eines Restituionsanspruchs fehlt für die Anfechtung eines den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheids das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in dem Bescheid gebilligte Veräußerung des Vermögenswerts wegen erfolgloser Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes und nachhaltigen Beginns der zugesagten Investitionen gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG auf Dauer Bestand hat.
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