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Urteil Klagebefugnis


Schlagworte

Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung

Leitsatz

Dem Anmelder eines Restituionsanspruchs fehlt für die Anfechtung eines den anmeldebelasteten Vermögenswert betreffenden Investitionsvorrangbescheids das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die in dem Bescheid gebilligte Veräußerung des Vermögenswerts wegen erfolgloser Inanspruchnahme vorläufigen Rechtsschutzes und nachhaltigen Beginns der zugesagten Investitionen gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG auf Dauer Bestand hat.

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