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Suchergebnis Urteilssuche (5451 - 5460 von 7973)

  1. 8 U 32/14 - Gesteigerte Kontrollpflicht des Grundstückseigentümers zur Erfüllung des Winterdienstes
    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung zur Durchführung des Winterdienstes kann in Berlin auch dann bestehen, wenn aktuell kein Niederschlag fällt oder gefallen ist. 2. Festgefrorener Splitt hat keine abstumpfende Wirkung und genügt nicht den in § 3 Abs. 1 Berliner StrReinG festgelegten Anforderungen. 3. Bei der Überwachung des Verrichtungsgehilfen zur Erfüllung der Streupflicht durch den Grundstückseigentümer ist ein strenger Maßstab anzulegen. 4. Nach der Neuregelung des Berliner StrReinG vom 11. November 2010 bestand besonderer Anlass, den Verrichtungsgehilfen auf die Einhaltung der verschärften Streupflicht eindringlich hinzuweisen. 5. Besondere Kontrollpflichten bestehen, wenn sich schon am Vortag aufgrund einer defekten Dachentwässerung Glätte gebildet hatte. (Leitsätze zu 2 bis 5 von der Redaktion)
    KG
    23.06.2014
  2. 2 Ws 504/12 REHA - Prozesskostenhilfe für Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung bei ungeklärter Rechtsfrage (hier: Heimunterbringung wegen politischer Verfolgung)
    Leitsatz: Hängt die Entscheidung der Hauptsache von der Beantwortung der Frage ab, ob eine Heimunterbringung, die allein wegen politischer Verfolgung und daraus resultierender Inhaftierung der Eltern erfolgt, ohne Weiteres - oder nur beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen - als Ausdruck politischer Verfolgung i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG gewertet werden kann, ist bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren über den Antrag auf Rehabilitierung zu gewähren. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    20.11.2012
  3. 8 U 45/09 - Aufrechnungsverbot; Geltung auch über Ende des Mietverhältnisses hinaus
    Leitsatz: Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Gewerberäume enthaltene Regelung, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder wegen solcher Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, ist zulässig und gilt über die Beendigung des Mietvertrages und - soweit gegen Mietzins- und Nutzungsentschädigungsansprüche aufgerechnet werden soll - auch über den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache hinaus fort.
    KG
    26.10.2009
  4. 7 U 98/08 - Anlegerhaftung in sog. Doppelstockgesellschaft; Freistellungsanspruch
    Leitsatz: Bei einer auf Vereinbarung beruhenden Verpflichtung zur Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten ist es eine Frage der Auslegung, ob die Fälligkeit sofort oder erst nach Entstehen und Fälligkeit der Drittschulden eintritt. Die den jeweiligen Umständen angemessene Regelung der Fälligkeitsfrage muss bei vertraglichen Befreiungsansprüchen, soweit diese sich auf künftige und noch nicht fällige Forderungen beziehen, der Disposition der Parteien überlassen bleiben. Erst wenn eine entsprechende Parteivereinbarung nicht feststellbar ist und auch den Umständen des Falles keine Lösung der Fälligkeitsfrage zu entnehmen ist, ist nach § 271 Abs. 1 BGB von der sofortigen Fälligkeit des Befreiungsanspruches auszugehen.
    KG
    20.01.2009
  5. 24 W 6774/00 - Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft; Neuverteilung von Gemeinschaftsräumen
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden. 2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann. 3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so daß er aus dem Mietverhältnis auch nicht länger die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.
    KG
    26.11.2001
  6. 11 U 177/00 - Volkseigentum; Alterbfall; Passivlegitimation
    Leitsatz: 1. Hat ein Grundeigentümer im Jahre 1950 die DDR unter Verletzung von Ausreisebestimmungen der DDR verlassen und ist noch im selben Jahr gestorben, so kann hinsichtlich seiner Erben kein Volkseigentum entstanden sein. 2. Zur Frage der Passivlegitimation der Erben.
    OLG Naumburg
    13.03.2001
  7. 2 UH 1/96 - Schönheitsreparaturen; Abwälzung; Formularklausel; Bedarfsklausel
    Leitsatz: Die den Mieter im Formularmietvertrag verpflichtende Klausel, die Schönheitsreparaturen "bei Bedarf" vorzunehmen, regelt den Zeitpunkt für die durchzuführenden Arbeiten. Sie unterscheidet sich wesentlich von der Klausel, die den Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen "je nach dem Grad der Abnutzung" durchzuführen, wodurch der Umfang, nicht aber der Zeitpunkt der Schönheitsreparaturen festgelegt wird.
    OLG Celle
    30.01.1996
  8. 3 ReMiet 3/83 - Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Mieterhöhungen nach § 3 MHG sind nur in dem durch § 5 WiStG gezogenen Rahmen zulässig. 2. Das Landgericht ist grundsätzlich bereits dann befugt, eine Frage zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn die Berufung nur bei einer der möglichen Antworten zur Entscheidung reif ist, bei den übrigen Alternativen dagegen eine Beweisaufnahme erforderlich wird.
    OLG Karlsruhe
    19.08.1983
  9. 12 Reh 111/19 - Strafrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: Eine politische Verfolgung  i.S.v. § 1 StrRehaG ist gegeben, wenn eine Person wegen ihrer rassischen, nationalen, ethnischen oder sonstigen unabänderlichen Eigenschaften oder wegen ihrer religiösen oder weltanschaulich-politischen Überzeugung aus Gründen der Staatsräson, der Systemstruktur oder der Prinzipien der jeweiligen staatlichen Ordnung einer besonderen, diskriminierenden staatlichen - oder dem Staat  zurechenbaren - Behandlung unterzogen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Halle
    20.04.2020
  10. 65 S 190/12 - Schönheitsreparaturpflicht des Vermieters; Mitspracherecht des Mieters hinsichtlich der Ausführungsart; Beseitigung relativ geringfügiger Putzschäden; Entfernung der Styropordecke; Entfernung von Raufasertapeten; Austausch von Teppichböden
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann einen Kostenvorschuss für die Entfernung der bei seinem Einzug vorhandenen Styropordecke und die anschließende malermäßige Bearbeitung der Flurdecke verlangen, wenn die Styropordecke optisch verbraucht ist. 2. Ferner hat er Anspruch auf einen Kostenvorschuss für die Entfernung der Raufasertapete und das Streichen der Wände nach vorheriger Grundierung und Spachtelung selbst dann, wenn die Wohnräume mit Raufasertapete vermietet worden sind. 3. Will der Vermieter im Rahmen von ihm geschuldeter Schönheitsreparaturen die mitvermieteten Teppichböden austauschen, hat er dem Mieter zuvor mitzuteilen, welcher Art der neu einzubringende Teppichboden sein soll. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    04.10.2013