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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung
Schlagworte
Strafrechtliche Rehabilitierung
Leitsatz
Eine politische Verfolgung i.S.v. § 1 StrRehaG ist gegeben, wenn eine Person wegen ihrer rassischen, nationalen, ethnischen oder sonstigen unabänderlichen Eigenschaften oder wegen ihrer religiösen oder weltanschaulich-politischen Überzeugung aus Gründen der Staatsräson, der Systemstruktur oder der Prinzipien der jeweiligen staatlichen Ordnung einer besonderen, diskriminierenden staatlichen - oder dem Staat zurechenbaren - Behandlung unterzogen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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