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Urteil Mieterhöhung
Schlagworte
Mieterhöhung
Leitsätze
1. Mieterhöhungen nach § 3 MHG sind nur in dem durch § 5 WiStG gezogenen Rahmen zulässig.
2. Das Landgericht ist grundsätzlich bereits dann befugt, eine Frage zum Rechtsentscheid vorzulegen, wenn die Berufung nur bei einer der möglichen Antworten zur Entscheidung reif ist, bei den übrigen Alternativen dagegen eine Beweisaufnahme erforderlich wird.
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