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Urteil Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft


Schlagworte

Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft; Neuverteilung von Gemeinschaftsräumen

Leitsätze

1. Der Anspruch auf Gebrauchsregelung und Herausgabe von im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Kellerräumen an die Gemeinschaft kann als Individualanspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer und ohne Ermächtigung der Gemeinschaft gerichtlich geltend gemacht werden.

2. Dem Herausgabeanspruch kann jedenfalls dann nicht der Anspruch auf Kellerneuverteilung entgegengehalten werden, wenn nach der Gemeinschaftsordnung jede Gebrauchsregelung einer Vereinbarung bedarf und ohne Zustimmung des Antragstellers, aber auch gegen seinen Willen keine Vereinbarung zustande kommen kann.

3. Der Mieter, der Wohnungseigentum an seiner Wohnung erwirbt, löst damit das frühere Mietverhältnis und unterstellt sich der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, so daß er aus dem Mietverhältnis auch nicht länger die Befugnis zur Kellernutzung ableiten kann.

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