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Suchergebnis Urteilssuche (4301 - 4310 von 7944)
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VIII ZR 22/10 - Zustellung an benannten ProzessbevollmächtigtenLeitsatz: a) Gibt der Kläger im Rubrum der Klageschrift einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten des Beklagten an, so ist dieser als für den Rechtszug bestellter Prozessbevollmächtigter gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO anzusehen und hat die Zustellung an ihn zu erfolgen (Fortführung von BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - VIII ZB 3/99; Aufgabe von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1980 - IVb ZR 613/80; Urteil vom 9. Oktober 1985 - IVb ZR 59/84). b) Das Risiko, dass der vom Kläger als Prozessbevollmächtigter des Beklagten bezeichnete Anwalt keine Prozessvollmacht besitzt und die an diesen bewirkte Zustellung deshalb unwirksam ist, trägt der Kläger (Anschluss an BVerfG, NJW 2007, 3486, 3488).BGH06.04.2011
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V ZB 130/07 - Folgen der Rücknahme des Antrags auf Anordnung der Zwangsverwaltung für Beschlagnahme des Grundstücks; Ende der Beschlagnahme erst mit AufhebungsbeschlussLeitsatz: Nimmt der Gläubiger den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung während des Verfahrens uneingeschränkt zurück, endet die Beschlagnahme des Grundstücks und der von ihr umfassten Gegenstände nicht schon mit dem Eingang der Rücknahmeerklärung bei dem Vollstreckungsgericht, sondern erst mit dem Aufhebungsbeschluss.BGH10.07.2008
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V ZB 115/07 - Angabe der Gebührenberechnung erforderlichLeitsatz: Das Zitiergebot des § 154 Abs. 2 KostO verlangt auch die Angabe des § 32 KostO.BGH03.04.2008
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V ZB 24/92 - Wohnungseigentümerversammlung; Vertretungsregelung in Gemeinschaftsordnung; Hinzuziehung eines Beistands; VertraulichkeitsschutzLeitsatz: a) Ist in der Gemeinschaftsordnung geregelt, daß sich die Wohnungseigentümer in ihren Versammlungen nur durch bestimmte Personen vertreten lassen dürfen, so betrifft dies nicht nur die Stimmabgabe, sondern jede aktive Beteiligung. Dann ist auch einem Beistand nicht erlaubt, in der Versammlung Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen. b) Die Versammlungen der Wohnungseigentümer sind nicht öffentlich. Deshalb darf dort ein Wohnungseigentümer, wenn durch Teilungserklärung oder Vereinbarung nicht anders geregelt, auch einen ihn beratenden Beistand nicht immer, sondern nur dann hinzuziehen, wenn er daran ein berechtigtes Interesse hat. Dieses kann sich aus beachtlichen persönlichen Gründen oder aus dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit ergeben, über die nach der Tagesordnung zu beschließen ist.BGH29.01.1993
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3 W 191/80 - SchriftformerfordernisLeitsatz: 1. Wird die fristlose Kündigung eines Mietvertrages über Wohnraum allein auf nachträglich entstandene Gründe gestützt, so ist eine erneute Kündigungserklärung erforderlich. Diese kann im Laufe des Rechtsstreits schriftsätzlich erfolgen. Die Schriftform des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB ist gewahrt, wenn dem Gegner eine vom Prozeßbevollmächtigten des Vermieters beglaubigte Abschrift eines Schriftsatzes zugeht. 2. Stützt der Kläger sein Räumungsbegehren auch oder ausschließlich auf die neue Kündigung, so liegt hierin eine Klageänderung nach § 263 ZPO.OLG Zweibrücken17.02.1981
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83 T 259/95 - Vertreter des unbekannten Alteigentümers; GenehmigungszuständigkeitLeitsatz: Für eine Genehmigung nach § 11 b Abs. 1 Satz 5 VermG ist nicht das Vormundschaftsgericht, sondern die Verwaltungsbehörde zuständig.LG Berlin22.06.1995
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25 C 357/14 - Entschädigung für Diskriminierung wegen ethnischer HerkunftLeitsatz: 1. Ein Vermieter, der nur gegenüber ausländischen Mietern türkischer oder arabischer Herkunft Mieterhöhungen ausspricht und erbetene Räumungsfristen ablehnt, anders als gegenüber Mietparteien im Hause in deutscher oder mitteleuropäischer Herkunft, verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. 2. Die betroffenen Mieter haben einen Entschädigungsanspruch wegen der unmittelbaren Benachteiligung (hier: jeweils 15.000 €). (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg19.12.2014
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16 C 82/06 - Verwalterstellung nur bei Tätigkeit im alleinigen Interesse des Vermieters; Maklerprovision; Rückzahlung; Wohnungsübergabe; Wohnungsabnahme; Protokoll; Mietvertrag; Kaution; WohnungsvermittlungLeitsatz: 1. Der Anspruch eines Maklers auf Provision entfällt nicht nur deshalb, weil ein Mitarbeiter bei Wohnungsübergabe und -abnahme umfangreiche Tätigkeiten ausführt. 2. Nur, wenn der Makler eindeutig allein im Interesse des Vermieters handelt, entfällt der Anspruch auf Maklerprovision.AG Wedding28.07.2006
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18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; MietpreisvereinbarungLeitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.AG Leipzig19.12.1997
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BVerwG 8 B 39.20 - Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung für den Verlust einer Fabrik sowie in deren Vermögen stehender Lizenzen und Schutzrechte (§ 1 Abs. 1, Abs. 1a VermG)Leitsatz: Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Die Entscheidung tragende Erwägung des Verwaltungsgerichts, weder die Anordnung der staatlichen Treuhandverwaltung noch die Festsetzung von Steuerforderungen oder die Liquidation der Gesellschaft stellten eine entschädigungslose Enteignung dar, leide nicht an den geltend gemachten Verfahrensfehlern. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG01.10.2020