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Urteil Benachteiligung eines Wohnungseigentümers durch Standort und Geruchsbelästigungen von Mülltonnen
Schlagworte
Benachteiligung eines Wohnungseigentümers durch Standort und Geruchsbelästigungen von Mülltonnen
Leitsatz
Die Verlegung eines Müllstandplatzes in die Nähe des Schlafzimmerfensters eines Wohnungseigentümers und an eine Stelle, die zumindest in den Sommermonaten in der Mittagssonne liegt, so dass mit Geruchsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, stellt eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung und Benachteiligung des Wohnungseigentümers dar, die dieser nicht hinnehmen muss.
(Leitsatz der Redaktion)
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