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Urteil Ständig unpünktliche Mietzahlungen, Zahlungsverzug, Krankheitseinwand (Depressionen), Schuldunfähigkeit, zumutbare Einrichtung eines Dauerauftrages
Schlagworte
Ständig unpünktliche Mietzahlungen, Zahlungsverzug, Krankheitseinwand (Depressionen), Schuldunfähigkeit, zumutbare Einrichtung eines Dauerauftrages
Leitsatz
Eine behauptete Depression führt nicht zur Schuldunfähigkeit. Die Beachtung der mietvertraglichen Zahlungspflichten ist auch keine Leistung, die besondere Fitness voraussetzt; es genügt, einen Dauerauftrag einzurichten.
(Leitsatz der Redaktion)
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