Urteil Darlegungslast für Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei extremen Preissteigerungen, Schätzung von Betriebskosten anhand des Berliner Betriebskostenspiegels
Schlagworte
Darlegungslast für Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bei extremen Preissteigerungen, Schätzung von Betriebskosten anhand des Berliner Betriebskostenspiegels
Leitsätze
1. In Fällen eines Preisanstiegs von mehr als 50 % im Vergleich zum Vorjahr ist der Vermieter verpflichtet, darzulegen, welche Preisverhandlungen er geführt und welche Anstrengungen er unternommen hat, preisgünstigere Unternehmen zu verpflichten.
2. Angemessene Kosten können auf der Basis der Mittelwerte aus dem Berliner Betriebskostenspiegel ermittelt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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