« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (3411 - 3420 von 7944)

  1. VIII ZR 68/17 - Zahlungsklage auf Basis eines fortgeschriebenen Mieterkontos
    Leitsatz: .... Das Gericht darf die Bestimmtheit des...
    BGH
    21.03.2018
  2. 6 K 49/02 GE - Restitutionsausschlussgrund, Logenhaus, Kindergarten, Jugendfreizeithaus, Stichtag, Nutzungsänderung, Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: Der Restitutionsausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG bleibt bestehen, wenn ein ehemaliges Logenhaus, das zu DDR-Zeiten zum Kindergarten umgebaut wurde, nach dem Stichtag 29. September 1990 als Jugendfreizeithaus genutzt wurde und diese Nutzung auch im Zeitraum der gerichtlichen Entscheidung anhält (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 25.9.2002 - 8 C 25.01 -, ZOV 2003, 53).
    VG Gera
    12.12.2003
  3. 2 SO 182/12 - Rückübertragungsverfahren; Entschädigung für überlange Verfahrensdauer; Altverfahren; unbezifferter Leistungsantrag
    Leitsatz: 1. Der auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG bzw. nach § 198 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 GVG gerichtete Leistungsantrag ist unzulässig, wenn er unbeziffert ist und weder der Klageantrag selbst noch die Klagebegründung die ungefähre Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs oder zumindest den begehrten Mindestbetrag angibt. 2. Die Bestimmungen über eine Entschädigung nach den §§ 198 ff. GVG finden nach Art. 23 Satz 1 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren keine Anwendung auf ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über einen Restitutionsanspruch, das bei Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Dezember 2011 länger als sechs Monate abgeschlossen war. Die Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK beginnt bei Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, spätestens mit der Zustellung der den fachgerichtlichen Rechtszug abschließenden Entscheidung. 3. Zur Feststellung der unangemessenen Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Einzelfall. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Thüringen
    22.01.2014
  4. Rechtssache Forrer-Niedenthal gegen Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 47316/99) - DDR-Kaufvertrag; Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum
    Leitsatz: Art. 237 § 1 EGBGB, wonach Fehler eines DDR-Kaufvertrages zur Übertragung von Grundeigentum in Volkseigentum geheilt werden können, verstößt nicht gegen die EMRK.  
    EGMR
    20.02.2003
  5. VIII ZR 37/07 - Rauchen in der Mietwohnung als vertragswidriger Gebrauch; Schönheitsreparaturen; übermäßiger Renovierungsbedarf; Verschlechterungen der Mietwohnung; Raucherexzesse; Schadensersatz
    Leitsatz: Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Fortführung des Senatsurteils vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05, GE 2006, 1158 = NJW 2006, 2915).
    BGH
    05.03.2008
  6. VIII ZR 6/07 - Mieterhöhung bei verspäteter Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme; fehlende Ankündigung
    Leitsatz: Einer Mieterhöhung wegen Modernisierung steht nicht entgegen, daß der Vermieter den Beginn der Modernisierungsarbeiten weniger als drei Monate vorher angekündigt und der Mieter der Maßnahme widersprochen hat.
    BGH
    19.09.2007
  7. VII ZR 185/98 - Behinderungsanzeige; Haftung des Auftraggebers für nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen eines Vorunternehmers
    Leitsatz: a) Der Auftragnehmer hat in der Behinderungsanzeige anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müßten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können. b) Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen. BGB §§ 278, 642; VOB/B § 6 Nr. 6 a) Ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer trifft, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus. b) § 642 BGB ist bei aufrechterhaltenem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar. c) Der Auftraggeber kann dem Nachunternehmer aus § 642 BGB haften, wenn er durch das Unterlassen einer bei der Herstellung des Werkes erforderlichen und ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt (abweichend von BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128).
    BGH
    21.10.1999
  8. 2 O 351/10 - Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen Bauleiter
    Leitsatz: Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    10.08.2010
  9. 111 C 319/09 - Kein Anspruch auf Kürzung von Türblättern; Mietmangel
    Leitsatz: Der Mieter einer mit Linoleum ausgelegten Wohnung hat keinen Anspruch auf Kürzung der Türblätter, um eine Auslegung mit Teppichboden zu ermöglichen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    09.06.2011
  10. 3 C 1604/97 - Entgelt; Nutzungsentgelt; Schuppen; Durcherhöhung; Bodenwertmethode; Kröll
    Leitsatz: Für die Zeit vor der Änderung der Nutzungsentgeltverordnung vom 24. Juli 1997 darf eine Entgelterhöhung für die Nutzung von Bodenflächen in Form der Nachholung von vorher versäumten Erhöhungen in einem Schritt durchgeführt werden. Zur Ermittlung des ortsüblichen Nutzungsentgelts anhand der Bodenwertmethode.
    AG Görlitz
    29.08.2000