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Suchergebnis Urteilssuche (3231 - 3240 von 7973)
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VII ZR 184/97 - Anerkannte Regeln der Technik; SchallschutzUrteil: ...betont das Gericht, daß die Frage, welcher...BGH14.05.1998
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M 4 K 13.5041 - Häftlingshilfegesetz, (Teil-) Rücknahme, keine strafrechtliche Rehabilitierung bei rechtsstaatlichen Grundsätzen genügender Verurteilung, Zerstörung von DDR-SymbolenLeitsatz: 1. Keine strafrechtliche Rehabilitierung für Inhaftierungen für Straftaten, deren Ahndung rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht widerspricht, und die auch in der Bundesrepublik Deutschland in vergleichbarer Weise geahndet worden wären (hier: Zerstörung von Landesflaggen).2. Zur Frage, wann „politischer Gewahrsam“ vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)VG München16.06.2015
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1 BvR 1134/98 - Ausnutzen; Wohnungsmarktlage; MietpreisüberhöhungLeitsatz: Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Rechtsauffassung des Fachgerichts (hier: LG Frankfurt WM 1998, 359 f.), wonach "Ausnutzen" im Sinne der Definition des unangemessen hohen Entgelts nach § 5 Abs. 1 S. 1 WiStG objektiv voraussetzt, daß die konkrete Mietpreisbildung auf einer allgemein unausgeglichenen Wohnungsmarktlage beruht.BVerfG30.09.1998
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2 C 595/05 - Betriebskostenabrechnung nach Leistungsprinzip; NachforderungLeitsatz: Die Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung ist unabhängig von der Bezahlung der Rechnungen schon dann fällig, wenn die den Betriebskostenabrechnungen zugrunde liegenden Leistungen bereits erbracht sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Tiergarten09.06.2006
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11 C 222/89 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; früherer MietspiegelLeitsatz: Berliner Mietspiegel 1990 kein Beweismittel für unter Mietspiegel 1987 abgegebenes Zustimmungsverlangen (gegen AG Neukölln GE 90, 261).AG Schöneberg19.04.1990
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6 C 156/83 - Mietpreisstellenverfahren nach jahrelanger Zahlung der vom Vermieter geforderten Modernisierungszuschläge; Aussetzung; Vorgreiflichkeit; Mietzinshöhe, Einigung; MahnkostenLeitsatz: 1. Sind Modernisierungszuschläge stillschweigend vereinbart worden, so ist der Mieter verpflichtet, diese Zuschläge auch dann zu entrichten, wenn ein Preisstellenverfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB anhängig ist. 2. Zur Höhe von angemessenen Mahnkosten.AG Neukölln10.05.1983
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16 C 541/99 - Kein Anspruch des Mieters auf vorherigen Standard nach geduldeter Modernisierung; Einbau einer kleineren BadewanneLeitsatz: Hat der Vermieter im Rahmen von Modernisierungsarbeiten eine kleinere Badewanne als vorher eingebaut, kann der Mieter deren Entfernung und Einsetzung einer größeren Wanne nicht verlangen.AG Schöneberg16.05.2000
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16 C 443/84 - Wohnwertzuschlag; Ausschluß der Grundmietenerhöhung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Grundmietenerhöhung (Ausschluß); Hausflur, TreppenraumLeitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Mangel im Sinne des § 3 Abs. 3 Nr. 4 XII. BMG (nicht ordnungsgemäß verputzte oder gestrichene Treppenhäuser) vorliegt. 2. Die Erhebung des Wohnwertzuschlages gemäß § 5 XII. BMG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 I. MHV-XII. BMG ist rechtswirksam.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1984
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I-24 U 170/15 - Zahlungsverzug des Mieters, Kündigung, Beendigung des Mietverhältnisses, ZurückbehaltungsrechtLeitsatz: 1. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges des Mieters wird nach § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB durch eine nachträglich erklärte Aufrechnung nur unwirksam, wenn die Aufrechnungslage bereits vor Zugang der Kündigungserklärung bestanden hat. Durch Aufrechnung mit einem erst mit Beendigung des Mietverhältnisses entstehenden Anspruch auf Rückzahlung von nicht abgerechneten Nebenkostenvorauszahlungen kann daher eine fristlose Kündigung nicht abgewendet werden. 2. Eine wirksame Aufrechnungsbeschränkung gilt nach Beendigung des Mietverhältnisses fort. Der Aufrechnungsausschluss hindert die Aufrechnung jedoch nicht, wenn die Gegenforderung begründet und entscheidungsreif ist. 3. Der Mieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen nur, wenn und soweit er während der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen. 4. Zu den an eine formell wirksame Nebenkostenabrechnung zu stellenden Anforderungen. 5. Der frühere Vermieter bleibt gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundeigentum abgelaufenen Abrechnungsperiode zur Abrechnung der Betriebskosten verpflichtet und zur Erhebung etwaiger Nachzahlungen berechtigt.OLG Düsseldorf28.06.2016
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VG 10 K 11594/17 - Auslegung einer BaulastLeitsatz: 1. Für die Frage, ob eine Baulast vorhabenbezogen oder grundstücksbezogen erklärt worden ist, kommt es auf eine an den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB orientierte Auslegung des in das Baulastenverzeichnis eingetragenen Textes sowie der Verpflichtungserklärung an. Da eine Baulast grundsätzlich ihrem Wesen nach genereller Natur ist, muss die Beschränkung, dass der Übernehmer einer Baulast deren Wirkungen auf ein bestimmtes Vorhaben beschränken will, eindeutig und unmissverständlich bei der Übernahme der Baulast klargestellt werden. 2. Eine Baugenehmigung, die trotz fehlender rechtlicher Sicherung der leitungsmäßigen Erschließung eines Baugrundstücks erteilt worden ist, verletzt den Grundstücksnachbarn nicht in seinem Eigentumsgrundrecht, weil die Spezialvorschrift des § 7f NRG das - unabhängig von einer bestandskräftigen Baugenehmigung bestehende - Notleitungsrecht in Baden-Württemberg spezialgesetzlich regelt und es einer analogen Anwendbarkeit des § 917 BGB daher nicht bedarf.VG Karlsruhe17.10.2019