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Urteil Mindestbeteiligungsquote bei Verlust mittelbarer Beteiligungen
Schlagworte
Mindestbeteiligungsquote bei Verlust mittelbarer Beteiligungen
Leitsatz
Die Mindestbeteiligungsquote für die ergänzende Singularrestitution beim Verlust mittelbarer Beteiligungen ist auch dann zu beachten, wenn der Geschädigte neben der mittelbaren Beteiligung auch eine unmittelbare Beteiligung verfolgungsbedingt verloren hat.
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