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Urteil Vertraglicher Schmerzensgeldanspruch des Mieters bei Verletzung der Streupflicht
Schlagworte
Vertraglicher Schmerzensgeldanspruch des Mieters bei Verletzung der Streupflicht
Leitsätze
1. Verletzt der Vermieter seine Schneebeseitigungspflicht, so dass ein Mieter vor dem Haus hinfällt und sich erheblich verletzt, kann der Mieter Schmerzensgeld (hier: 4.000 €) verlangen.
2. Auch wenn der Vermieter eine Schneeräumfirma beauftragt und regelmäßig überwacht hatte, hat er für deren Verschulden einzustehen.
(Leitsätze der Redaktion)
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