« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 7807)

  1. VIII ZR 7/23 - Befristeter Mietvertrag mit ausländischer Botschaft
    Leitsatz: Zum Vorliegen eines Binnensachverhalts i.S.v. Art. 3 Abs. 3 Rom l-VO bei einem Mietvertrag über eine im Inland gelegene Mietwohnung.
    BGH
    29.11.2023
  2. VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.
    BGH
    29.11.2023
  3. 21 C 213/22 - Berliner Orientierungshilfe auch für qualifizierten Hennigsdorfer Mietspiegel
    Teaser: ...Mieterhöhung muss das Gericht die konkrete...
    AG Oranienburg
    21.11.2023
  4. OVG 2 S 56/22 - Kommunales Vorkaufsrecht und Kündigung einer Abwendungsvereinbarung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
    Leitsatz: 1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.(Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    11.11.2023
  5. V ZR 51/23 - Beschlussfeststellungsklage bei fehlender oder fehlerhafter Beschlussverkün-dung
    Leitsatz: ...Beschlussfeststellungsklage), hat das Gericht einredeweise...
    BGH
    10.11.2023
  6. 66 S 38/23 - Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat, die Ernsthaftigkeit des Nutzungswillens für die Bedarfsperson zu ermitteln.2. Der Anspruch entfällt bei einer Aufhebungsvereinbarung nach Anfrage auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag nur ausnahmsweise, wenn der Mieter unabhängig vom Eigenbedarf zur Räumung entschlossen war.3. Zu den durch den Umzug verursachten Kosten gehört auch die monatliche Mietmehrbelastung für eine vergleichbare Wohnung; eine zeitliche Begrenzung, wie lange die Differenzmiete verlangt werden kann, besteht nicht.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    09.11.2023
  7. VIII ZB 59/23 - Versehen des Gerichts nicht zu Lasten der Prozesspartei
    Leitsatz: ...Nichtberücksichtigung einer zwar rechtzeitig bei Gericht...
    BGH
    08.11.2023
  8. 64 S 123/22 - Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung
    Leitsatz: Die Installation eines - das Kellergeschoss nicht erschließenden - (Außen-) Aufzugs stellt für den Mieter einer im 1. Obergeschoss liegenden Wohnung zumindest dann keine zur Erhöhung des Mietzinses berechtigende Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 559 Abs. 1 BGB dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält.(Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    06.11.2023
  9. I ZB 11/23 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr
    Leitsatz: Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zugunsten des Gläubigers erbringen können.
    BGH
    26.10.2023
  10. 8 U 94/22 - Herausgabe von Nutzungen nach (rechtsgrundloser) Rückgabe der Mietsache
    Leitsatz: 1. Gibt der Mieter/Pächter nach unwirksamer Kündigung des Vermieters/Verpächters die Räume vorzeitig an diesen zurück, sind Bereicherungsansprüche des Mieters/Pächters nach § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Der Rückgabeanspruch nach § 546 BGB begründet eine betagte Verbindlichkeit. Er entsteht nicht aufschiebend bedingt oder aufschiebend befristet mit dem Ende des Miet-/Pachtverhältnisses, sondern bereits mit Abschluss des Vertrags und Übergabe an den Mieter/Pächter.2. Zur Umdeutung der Kündigungserklärung des Verpächters in ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags.3. Zur Anwendung von § 814 BGB, wenn der Pächter sich entschließt, eine als unwirksam erkannte Kündigung des Verpächters zu befolgen.
    KG
    26.10.2023