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Urteil Kommunales Vorkaufsrecht und Kündigung einer Abwendungsvereinbarung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Schlagworte
Kommunales Vorkaufsrecht und Kündigung einer Abwendungsvereinbarung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Leitsätze
1. Eine Abwendungsvereinbarung kann im Einzelfall (auch) als Vergleichsvertrag einzuordnen sein, mit der Folge, dass eine Nichtigkeit nach § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG ausscheidet.
2. Eine Abwendungsvereinbarung, die wegen eines irrtümlich angenommenen kommunalen Vorkaufsrechts getroffen wurde, kann wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gekündigt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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