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Urteil Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung
Schlagworte
Aufzugsanbau nicht immer eine Modernisierung
Leitsatz
Die Installation eines - das Kellergeschoss nicht erschließenden - (Außen-) Aufzugs stellt für den Mieter einer im 1. Obergeschoss liegenden Wohnung zumindest dann keine zur Erhöhung des Mietzinses berechtigende Modernisierungsmaßnahme i.S.d. § 559 Abs. 1 BGB dar, wenn der Aufzug nur auf Höhe der Zwischenpodeste hält.
(Leitsatz der Redaktion)
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