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VIII ZR 238/08 - Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Voraussetzungen für Annahme einer Verkehrssitte; MietquittungLeitsatz: a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91 -, WM 1993, 1248). b) Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher an dem betreffenden Geschäftsverkehr beteiligten Kreise zugrunde liegt. Dazu genügt es nicht, dass eine bestimmte Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben. c) Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen.BGH30.09.2009
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V ZB 172/08 - Keine Kostenerstattung für interne Unterrichtung der WEG-Mitglieder über den ProzessLeitsatz: a) Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann bei einem Verbandsprozess die Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den Prozess entstehenden Kosten nicht verlangen. b) Das gilt auch bei einer Beschlussanfechtung, wenn sich die Wohnungseigentümer von dem Verwalter oder dem von diesem beauftragten Prozessbevollmächtigten vertreten lassen, den Anfechtungsprozess damit ähnlich einem Prozess des Verbands führen. c) Betrifft die Beschlussanfechtung die Rechtsstellung des Verwalters, sind allerdings die Kosten der Unterrichtung der übrigen Wohnungseigentümer über die Anfechtungsklage und ihre Begründung erstattungsfähig, weil sich ein Beschlussanfechtungsprozess nur bei Sicherstellung dieser Unterrichtung ähnlich einem Verbandsprozess führen lässt. (Fortführung von BGHZ 78, 166)BGH14.05.2009
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IX ZR 160/07 - Verjährungshemmung; Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid durch Bezugnahme auf nicht zugegangene oder beigefügte Rechnungen; Mahnbescheid; Mahnverfahren; Mithaftung für die Schuld Dritter; ausreichende und ungenügende Bezeichnung der Ansprüche; Hemmungswirkung des Mahnbescheids; Anspruchsbezeichnung; Kenzeichnung von Ansprüchen; Fehler beim AusfüllenLeitsatz: 1. Nimmt der Gläubiger in einem Mahnantrag auf Rechnungen Bezug, die dem Mahngegner weder zugegangen noch dem Mahnbescheid als Anlage beigefügt sind, so sind die angemahnten Ansprüche nicht hinreichend bezeichnet, soweit sich ihre Individualisierung nicht aus anderen Umständen ergibt. 2. Wird jemand durch Mahnbescheid auf Vergütung von Leistungen in Anspruch genommen, die nicht allein ihm gegenüber erbracht worden sind, so ist der Gesamtanspruch unzureichend bezeichnet, wenn nur die Leistung an den Schuldner genannt ist und eine Mithaftung für die Schuld Dritter nicht behauptet wird.BGH10.07.2008
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XII ZR 256/03 - Gebührenstreitwert der Räumungs- und Feststellungswiderklage bei gestaffeltem Mietentgelt; MinderungswiderklageLeitsatz: 1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit. 2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, daß die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).BGH21.09.2005
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VIII ZR 93/04 - Verjährungsbeginn mit Rückgabe; keine Verjährungshemmung bei Klage aufgrund verdeckter AbtretungLeitsatz: 1. Durch einen im Rahmen der gerichtlichen Güteverhandlung geschlossenen Widerrufsvergleich der Parteien wird die Verjährung eines von dem Vergleich erfaßten Schadensersatzanspruches gemäß § 203 Satz 1 BGB bis zur Erklärung des Widerrufs gehemmt. 2. Die Verjährung wird nicht durch eine Klage aus vermeintlich eigenem Recht gehemmt, wenn der Anspruch auf einer Abtretungsvereinbarung beruht. (Leitsatz 2 von der Redaktion)BGH04.05.2005
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24 W 39/22 - Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der RäumungsbereitschaftLeitsatz: Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.OLG Düsseldorf07.12.2022
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8 U 157/21 - Ausschluss einer auf Formunwirksamkeit gestützten Kündigung wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben wegen befürchteter InsolvenzLeitsatz: Der bloße Umstand einer im Fall der Räumung zu erwartenden Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer juristischen Person als Mieterin von Gewerberäumen genügt nicht, um dem Vermieter nach § 242 BGB eine Berufung auf einen Schriftformmangel i.S.v. § 550 BGB unter dem Gesichtspunkt einer „Existenzgefährdung“ zu versagen.KG07.11.2022
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8 U 116/16 - Schriftformheilungsklausel und Form der OptionsausübungLeitsatz: Die Berufung auf einen etwaigen Formmangel ist treuwidrig, wenn die Parteien eine „Nachholklausel“ vereinbart haben; für eine schriftlich zu erklärende Optionsausübung genügt die einfache Schriftform. (Leitsatz der Redaktion)KG15.06.2017
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4 W 9/16 - Streitwert bei VeräußerungsbeschränkungLeitsatz: Der Streitwert bei einer Klage auf Erteilung der Veräußerungszustimmung beträgt lediglich 10 bis 20 % des Verkaufspreises. (Leitsatz der Redaktion)KG21.04.2016
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3 U 169/08 - Verletzung des Konkurrenzschutzes als SachmangelLeitsatz: 1. Die in der Verletzung eines Konkurrenzschutzes liegende Störung des vereinbarten Gebrauchs der Mietsache kann einen Sachmangel der Mietsache darstellen. 2. Zum Konkurrenzschutz bei der Vermietung von Teil-/Sondereigentum. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg10.06.2009
