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  1. 221 C 128/09 - Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete; Kosten für Überprüfung von Gasrohren; Gasdichtigkeitsüberprüfung einer Etagenheizung; Abweichung vom 12-Jahres-Rhythmus als Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot
    Leitsatz: 1. Eine Überprüfung der Gasrohre für die Gasetagenheizung ist mangels besonderer Anhaltspunkte nur im Turnus von zwölf Jahren erforderlich. 2. Wird sie ohne hinreichenden Grund in kürzeren Abständen vorgenommen, können die Kosten wegen Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.
    AG Köln
    26.10.2010
  2. VG 13 K 368/22 - Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung von Miet- in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Die Genehmigungsvoraussetzung des § 250 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB, dass „das Wohnungseigentum … an mindestens zwei Drittel der Mieter veräußert werden soll“, ist dahin auszulegen, dass für die Genehmigung der Bildung von Wohnungseigentum nach einer Prognose im jeweiligen Einzelfall hinreichend sicher feststehen muss, dass das Wohnungseigentum auch tatsächlich an das Mieterquorum veräußert wird.
    VG Berlin
    07.09.2023
  3. BVerwG 7 C 22.04 - Wertausgleich; Aufwendungsersatz; Durchschnittsbildung; Mittelungswert; Freibetrag; Abschreibungen; Modernisierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen; Verschlechterungsverbot
    Leitsatz: 1. Der Berechtigte ist nur zum Ersatz derjenigen Kosten für vom Verfügungsberechtigten bis zum 2. Oktober 1990 durchgeführte Maßnahmen für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung des Vermögenswerts verpflichtet, deren Zuordnung zum Vermögenswert durch den Verfügungsberechtigten nachgewiesen ist. 2. Eine gerichtliche Schätzung der Kosten setzt eine ordnungsgemäße Schätzung der zum Wertausgleich berechtigenden Kosten durch den Verfügungsberechtigten voraus.
    BVerwG
    19.05.2005
  4. 4 K 5.10 - Verweigerung von Ausgleichsleistung wegen Tätigkeit als Wehrmachtsrichter
    Leitsatz: Die Behörde hat die Darlegungs- und Beweislast für den Ausschlusstatbestand für eine Ausgleichszahlung (§ 1 Abs. 4 AusglLeistG). Es gibt keine tatsächliche oder gesetzliche Vermutung, spricht auch nicht der erste Anschein dafür, dass ein Militärrichter in der NS-Zeit gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder dem nationalsozialistischem System erheblichen Vorschub geleistet hat. Eine Unaufklärbarkeit des Wirkens des Militärrichters geht damit zu Lasten der Behörde. Die Regelungen des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege bringen keine Beweislastregelung für den Fall der Unaufklärbarkeit der konkreten Tätigkeit eines entschädigungslos auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Wehrmachtrichters.
    VG Berlin
    08.10.2010
  5. VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.
    BGH
    29.11.2023
  6. IV ZR 151/15 - Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung, Schimmel
    Leitsatz: 1. Zur Inhaltskontrolle eines Leistungsausschlusses in der Gebäudeversicherung, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden „durch Schimmel“ erstreckt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10, GE 2012, 1311).2. Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalles „Leitungswasserschaden“ im Sinne der §§ 4 Nr. 1 Buchst. b und 6 VGB 2001 kann nicht darauf abgestellt werden, wann aus einer defekten Leitung erstmals Wasser ausgetreten ist oder begonnen hat, versicherte Gegenstände zu schädigen.3. Ausreichend ist vielmehr, wenn ein Leitungswasserschaden auch in der versicherten Zeit eingetreten ist und dann entdeckt wurde. (Leitsatz 3 von der Redaktion)
    BGH
    12.07.2017
  7. I ZR 5/15 - Keine Verpflichtung für Vorkaufsberechtigten zur Zahlung einer unüblichen Maklerprovision
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden. 2. Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart, und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb nicht verpflichtet, die Maklerprovision in der vereinbarten Höhe nach § 464 Abs. 2 BGB zu erstatten, besteht für den Vorkaufsberechtigten auch keine Verpflichtung, eine auf die übliche Höhe reduzierte Maklerprovision zu zahlen.
    BGH
    12.05.2016
  8. V ZB 102/13 - Verwalterkosten für Verteidigung gegen Beschlussanfechtung nur hinsichtlich der Terminsvertretung erstattungsfähig; Kostenfestsetzungsverfahren; allgemeiner Aufwand für die Prozessführung
    Leitsatz: 1. Die Kosten der Beauftragung der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit der Verteidigung gegen eine Beschlussanfechtungsklage werden als Aufwand für die allgemeine Prozessführung von dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nicht erfasst. Erstattungsfähig sind nur die Kosten der Terminswahrnehmung. 2. Im Kostenfestsetzungsverfahren ist ein materieller Kostenerstattungsanspruch nur zu berücksichtigen, wenn über Bestand und Höhe des Anspruchs kein Streit besteht. Ansonsten ist er in diesem Verfahren nicht zu prüfen.
    BGH
    07.05.2014
  9. V ZR 75/11 - Sondereigentum an Doppelstockgarage erstreckt sich auf Hebeanlage
    Leitsatz: Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.
    BGH
    21.10.2011
  10. V ZR 10/10 - Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei durch Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigter Nutzung des Sondereigentums
    Leitsatz: Wird die Nutzung des Sondereigentums durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt, so steht dem Sondereigentümer kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zu.
    BGH
    21.05.2010