Urteil Asthmaleiden als Vollstreckungshindernis
Schlagworte
Asthmaleiden als Vollstreckungshindernis; Verzögerung notwendiger Reparaturen; Duldungspflicht von Wohnungseigentümern; einstweilige Anordnung; Eilrechtsschutz; Rechtskraft eines Duldungstitels; Verfahrensfehler; Sachverständigenanhörung; Abwasserleitungen im Bereich des Sondereigentums; Gemeinschaftseigentum; Gesundheitsgefährdung
Leitsatz
Vor Rechtskraft eines Duldungstitels darf das WEG-Rechtsbeschwerdegericht die vorläufige Vollstreckung nicht zulassen, wenn wegen eines möglichen Verfahrensfehlers noch die mündliche Anhörung eines Sachverständigen erforderlich ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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