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Suchergebnis Urteilssuche (2711 - 2720 von 7973)
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64 S 74/17 - Mietspiegel 2017 als Schätzgrundlage für Ermittlung der Einzelvergleichsmiete geeignetUrteil: ...unerheblich, ob das Gericht einen Zuschlag zu...LG Berlin14.02.2018
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65 S 402/16 - Feststellung des Gebäudealters bei nicht mehr vorhandenen Bauakten, Mieterhöhung, BaualtersklasseUrteil: ...). Davon sei das Gericht aufgrund des vom...LG Berlin25.10.2017
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17 C 141/22 - Fälschung der Betriebskostenabrechnung zum Zwecke der Erlangung höherer Leistungen des JobCentersUrteil: ...das Gericht als bloße Schutzbehauptung...AG Neukölln18.10.2022
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17 C 197/19 - Außerordentlich fristlose Kündigung nach GewaltandrohungUrteil: ...Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest...AG Tempelhof-Kreuzberg17.03.2020
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5 C 318/18 - Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Wahrung des HausfriedensUrteil: ...Gerichts nach Durchführung der...AG Schöneberg20.05.2019
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211 C 236/16 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung, hochwertiges Parkett, bevorzugte Citylage, aufwendig gestaltetes WohnumfeldUrteil: ...dem Eindruck des Gerichts durch...AG Charlottenburg07.12.2017
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VG 6 L 236/21 - Einstweiliger Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen einer zweckentfremdungsrechtlichen AbrissgenehmigungUrteil: ...Das Gericht hat dem Antrag...VG Berlin30.09.2021
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2-09 S 45/21 - Jahresabrechnungsbeschluss, Bemessung des StreitwertsUrteil: .... Dies würde zu äußerst niedrigen Gerichts...LG Frankfurt/Main08.03.2022
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VIII ZR 211/22 - Zerrüttung des Mietverhältnisses als KündigungsgrundLeitsatz: Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen.BGH29.11.2023
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IV ZR 151/15 - Leitungswasserschaden in der Gebäudeversicherung, SchimmelLeitsatz: 1. Zur Inhaltskontrolle eines Leistungsausschlusses in der Gebäudeversicherung, demzufolge sich der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden „durch Schimmel“ erstreckt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10, GE 2012, 1311).2. Für den Zeitpunkt des Versicherungsfalles „Leitungswasserschaden“ im Sinne der §§ 4 Nr. 1 Buchst. b und 6 VGB 2001 kann nicht darauf abgestellt werden, wann aus einer defekten Leitung erstmals Wasser ausgetreten ist oder begonnen hat, versicherte Gegenstände zu schädigen.3. Ausreichend ist vielmehr, wenn ein Leitungswasserschaden auch in der versicherten Zeit eingetreten ist und dann entdeckt wurde. (Leitsatz 3 von der Redaktion)BGH12.07.2017