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V ZB 32/05 - Teilrechtsfähigkeit der Wohnungeigentümergemeinschaft; Haftung des Wohnungseigentümers; Verwalterrechte; EinzelwirtschaftsplanLeitsatz: 1. a) Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. b) Neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn diese sich neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben. c) Gläubiger der Gemeinschaft können auf deren Verwaltungsvermögen zugreifen, das auch die Ansprüche der Gemeinschaft gegen die Wohnungseigentümer und gegen Dritte umfaßt. d) Zu den pfändbaren Ansprüchen der Gemeinschaft gehören der Anspruch, ihr die finanzielle Grundlage zur Begleichung der laufenden Verpflichtungen durch Beschlußfassung über den Wirtschaftsplan, seine Ergänzung (Deckungsumlage) oder die Jahresabrechnung zu verschaffen, sowie Ansprüche aus Verletzung dieser Verpflichtung. 2. Soweit der Verwalter als Organ der Gemeinschaft nicht kraft Gesetzes zur Vertretung berechtigt ist, werden seine Kompetenzen durch solche der Wohnungseigentümer ergänzt, denen die entsprechende Bevollmächtigung des Verwalters oder die Fassung des von ihm nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG auszuführenden Beschlusses obliegt. 3. Die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung betrifft die Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft und richtet sich daher nicht gegen den Verband, sondern gegen die übrigen Wohnungseigentümer. 4. Der Einzelwirtschaftsplan gehört zu den unverzichtbaren Bestandteilen des Wirtschaftsplans. Die Genehmigung eines Wirtschaftsplans ohne Einzelwirtschaftsplan ist auf Antrag für ungültig zu erklären.BGH02.06.2005
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III ZR 2/98 - Rechtsmittelbelehrung, unrichtige -; Fristversäumung, - aufgrund unrichtiger RechtsmittelbelehrungLeitsatz: Eine unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch die Verwaltungsbehörde hindert den Lauf der Frist für den Antrag auf ge richtliche Entscheidung entsprechend § 58 VwGO jedenfalls dann, wenn der Be troffene durch die Belehrung auf einen falschen gerichtlichen Weg verwiesen worden ist (Abgrenzung zu BGHZ 41, 249).BGH10.12.1998
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2 Reha 1/14 - Sachfremder Zweck einer Einweisung in ein DDR-Kinderheim, Umfang der gerichtlichen AmtsermittlungspflichtLeitsatz: 1. Ist in der - auch nur rudimentär erhalten gebliebenen - DDR-Jugendhilfeakte des Betroffenen weder ein Einweisungsbeschluss noch ein Beschlussdatum zu finden, so kann dies ein Indiz für das Fehlen eines solchen Beschlusses und damit für das Vorliegen eines sachfremden Zweckes der Einweisung darstellen. 2. Ein „ungünstiges Erziehungsmilieu“ allein vermag zwar die Einweisung in ein Normalkinderheim, nicht aber in einen Jugendwerkhof zu rechtfertigen. Erforderlich war hierfür nach der DDR-Recht, dass der Betroffene entweder schwererziehbar oder straffällig geworden war. 3. Die Nichteinhaltung der Hausordnung in einem Normalkinderheim stellt keinen rechtsstaatlich beachtlichen Grund für eine Verlegung in einen Jugendwerkhof dar. (Leitsätze der Redaktion)OLG Dresden02.09.2015
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65 S 493/09 - Kein Baustopp durch einstweilige Verfügung bei selbständigem BeweisverfahrenLeitsatz: Hat der Mieter nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet zur Feststellung der abzuziehenden Instandsetzungskosten, ist eine einstweilige Verfügung zur Herbeiführung eines vorläufigen Baustopps bis zur Begutachtung unzulässig.LG Berlin18.05.2010
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11 C 65/24 - Anspruch auf Untervermietung nur bei konkretem RückkehrwillenLeitsatz: 1. Der Wohnraummieter hat keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung, wenn er seinen Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort begründet hat und ein konkreter Rückkehrwille nicht ersichtlich ist (Anschluss an LG Berlin GE 2017, 778).2. Das ist dann anzunehmen, wenn er selbst erklärt, das bisherige Wohnumfeld sei sozial schwierig und er behalte sich die Wohnung für Notfälle „ggf.“ vor.(Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg03.07.2024
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93 C 2338/20 - Auskunftspflicht des Vermieters zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Mieters, Datenverarbeitung durch AblesedienstleisterLeitsatz: 1. Zu den personenbezogenen Daten i.S.v. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO gehört insbesondere der Name des Mieters, u. a. aber auch seine Anschrift und seine Telefonnummer. 2. Eine Verarbeitung liegt bereits durch die Speicherung von Namen und Telefonnummer in einem Mobiltelefon vor, außerdem durch die Übermittlung an einen Dienstleister und die automatisierte Verwendung der Daten durch diese zum Zwecke der Erstellung der Betriebskostenabrechnung. 3. Ein Ausnahmetatbestand von den Verpflichtungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung besteht nicht. 4. Eine Sammlung von Mietverträgen ist ebenfalls ein Dateisystem i.S.v. Art. 2 Abs. 1 DS-GVO. Schon eine Sammlung von Handzetteln kann ein Dateisystem sein. (Leitsätze der Redaktion)AG Wiesbaden26.04.2021
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206 C 1018/09 - Kein Baustopp durch einstweilige Verfügung bei selbständigem BeweisverfahrenLeitsatz: Hat der Mieter nach einer Modernisierungsankündigung des Vermieters ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet zur Feststellung der abzuziehenden Instandsetzungskosten, ist eine einstweilige Verfügung zur Herbeiführung eines vorläufigen Baustopps bis zur Begutachtung unzulässig.AG Charlottenburg06.10.2009
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BVerwG 8 C 5.00 - Klagebefugnis des Verfügungsberechtigten gegen Teilbescheid über die Berechtigung des AnmeldersLeitsatz: Dem Verfügungsberechtigten steht die Klagebefugnis gegen einen Teilbescheid zu, in dem die Berechtigung des Anmelders festgestellt wird, da er dadurch in seinen Rechten nachteilig betroffen ist (wie Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 84.99 - BVerwGE 111, 129 ff. = ZOV 2000, 344).BVerwG25.04.2001
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VG 29 K 326.14 - Belegenheit des Vermögenswertes bei Aktien, Unternehmensbeteiligung als Schädigungsgegenstand, Ausgleich der Schädigung im RückerstattungsverfahrenLeitsatz: 1. Ist Gegenstand der Schädigung nach § 1 Abs. 6 VermG eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an einem Unternehmen, so ist die Berechtigung anders als bei § 3 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 nicht davon abhängig, dass das Unternehmen oder die Beteiligung als solche zurückgegeben wurde.2. Die Feststellung einer Berechtigung ist im Rahmen des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Geschädigte bzw. seine Rechtsnachfolger im Rückerstattungsverfahren eine Entschädigung erhalten haben. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin14.01.2016
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2 C 565/15 WEG - Zulässige Überlassung von Wohnungseigentum an AsylbewerberLeitsatz: 1. Die Überlassung von Wohnungseigentum an Asylbewerber stellt eine zulässige Wohnnutzung dar. 2. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt es für die Untersagung der Vermietung und Überlassung von Wohneigentum an Asylbewerber an der Beschlusskompetenz.AG Laufen04.02.2016