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Suchergebnis Urteilssuche (2501 - 2510 von 7938)
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1 BvR 2079/02 - Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen EigenbedarfsLeitsatz: Hat das Berufungsgericht eine Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs abgewiesen, weil die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) nicht festgestellt werden könne, ist eine Verfassungsbeschwerde dagegen unzulässig. Dem Eigentümer ist es zuzumuten, notfalls erneut Räumungsklage zu erheben. (Leitsatz der Redaktion)BVerfG26.02.2003
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XII ZR 38/24 - Auslegung von mietvertraglichen VereinbarungenLeitsatz: 1. Der Wortlaut des Mietvertrags schließt Beweisaufnahme über Vortrag zu ergänzendem Inhalt nicht aus.2. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantrags aufgrund vorweggenommener tatrichterlicher Beweiswürdigung verstößt gegen den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör.(Leitsätze der Redaktion)BGH18.12.2025
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I ZB 11/23 - Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen SuizidgefahrLeitsatz: Die befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung kann auch mit Auflagen zu versehen sein, die die wirtschaftliche Verwertung des vom Schuldner bewohnten Grundstücks des Gläubigers sicherstellen. In Betracht kommen insbesondere Auflagen an den Schuldner zur Zahlung der im Zusammenhang mit der Nutzung geschuldeten Geldbeträge und auch zur Mitwirkung gegenüber Sozialbehörden, die Leistungen an den oder zugunsten des Gläubigers erbringen können.BGH26.10.2023
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V ZR 127/21 - Störende Wohnnutzung in einer TeileigentumseinheitUrteil: ...gemacht werden; für die bei Gericht bereits...BGH15.07.2022
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VIII ZR 15/20 - Anspruch auf fiktive MangelbeseitigungskostenLeitsatz: Der kaufvertragliche Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung kann nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten bemessen werden (Bestätigung von BGH - VIII ZR 187/20).(Leitsatz der Redaktion)BGH16.11.2021
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V ZR 203/18 - Eltern-Kind-Zentrum in Laden zulässig, Ausstrahlungswirkung des Kinderlärmprivilegs auf WohnungseigentumLeitsatz: a) Bei der Prüfung, ob sich eine nach dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck (hier: „Laden mit Lager“) ausgeschlossene Nutzung (hier: Betreiben eines Eltern-Kind-Zentrums) als zulässig erweist, weil sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung, ist regelmäßig die Ausstrahlungswirkung des § 22 Abs. 1a BImSchG auf das Wohnungseigentumsrecht zu berücksichtigen; dies gilt auch dann, wenn die Teilungserklärung vor Einfügung dieser Vorschrift in das Bundesimmissionsschutzgesetz errichtet worden ist. b) Der Einordnung eines Eltern-Kind-Zentrums als „Kindertageseinrichtung“ bzw. als eine „ähnliche Einrichtung“ i.S.d. § 22 Abs. 1a BImSchG steht nicht entgegen, dass die Veranstaltungen teilweise - neben den Angeboten nur für Kinder - unter Beteiligung von Familienmitgliedern durchgeführt werden und auch den Austausch der Eltern untereinander fördern sollen. c) Für die Anwendung des § 22 Abs. 1a Satz 1 BImSchG ist es unerheblich, dass ein Eltern-Kind-Zentrum zusätzlich zu den privilegierten Angeboten nicht privilegierte Angebote ausschließlich an die Eltern macht, solange diesen Angeboten eine nur untergeordnete Bedeutung zukommt.BGH13.12.2019
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V ZR 120/17 - Addition der Verkehrswerte bei mehreren KlägernUrteil: ...Gericht muss diesen schätzen, wobei es...BGH21.03.2019
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VIII ZR 26/17 - Kein Schadensersatz statt der Leistung nach Geltendmachung der MinderungLeitsatz: 1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen. 2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag „verbraucht“. 3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.BGH09.05.2018
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I ZB 5/16 - Verurteilung des WEG-Verwalters zur Erstellung von Jahresabrechnungen und WirtschaftsplänenLeitsatz: a) Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken. b) Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.BGH23.06.2016
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V ZR 250/14 - Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Stellplatzverpflichtung Sache der WohnungseigentümergemeinschaftUrteil: ...nicht nach, kann das Gericht im Wege der...BGH26.02.2016