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Suchergebnis Urteilssuche (1861 - 1870 von 7930)

  1. 311 O 1/16 - Kürzungsrecht bei nicht verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Die Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsrechts nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist, dass eine ordnungsgemäße verbrauchsbasierte Erfassung überhaupt möglich gewesen wäre. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Hamburg
    20.03.2019
  2. 85 S 177/12 WEG - Keine Änderung eines im bestandskräftigen Wirtschaftsplan angewandten Kostenverteilungsschlüssels für anschließende Abrechnung
    Leitsatz: Der in einem bestandskräftig gewordenen Wirtschaftsplan angewandte Kostenverteilungsschlüssel kann nicht mehr für die sich anschließende Jahresabrechnung derselben Wirtschaftsperiode geändert werden. (Revisionszulassung wegen Abweichung von LG Hamburg, ZMR 2013, 465) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.08.2013
  3. 5 O 267/05 - Selbständiges Beweisverfahren; Auslagenvorschuß für Ergänzungsgutachten; Einwendungsausschluß wegen Verspätung
    Leitsatz: Hat es eine Partei versäumt, im selbständigen Beweisverfahren den Auslagenvorschuß für ein Ergänzungsgutachten einzuzahlen, dessen Einholung wegen von ihr erhobener Einwände gegen das Erstgutachten angeordnet worden war, kann sie mit den im anschließenden Prozeß erhobenen gleichen Einwänden wegen Verspätung ausgeschlossen sein.
    LG Berlin
    07.02.2006
  4. 14 S 22380/95 - Mietspiegel 1994 kein Beweismittel in München
    Leitsatz: Der Mietspiegel für München 1994 ist als Beweismittel für die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 MHG ungeeignet.
    LG München I
    16.10.1996
  5. 1 S 269/95 - demnächst; Zustellung; Mieterhöhung; Klage auf Zustimmung
    Leitsatz: Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ist nicht "demnächst" zugestellt, wenn sie erst nahezu sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist dem Mieter zugestellt wird und den Prozeßbevollmächtigten des Kl. hieran zumindest ein Mitverschulden trifft.
    LG Ellwangen
    07.02.1996
  6. 8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.
    LG Berlin
    06.03.1992
  7. 912 C 21/21 - Bauarbeiten außerhalb der Mietwohnung, einstweilige Verfügung auf Unterlassung nur bei unzumutbaren Störungen
    Leitsatz: 1. Der Zweck des im Eilrechtsverfahren durchsetzbaren Besitzschutzes des Mieters gegen Umbaumaßnahmen des Vermieters besteht nicht darin, die Durchführung der Umbaumaßnahmen zu verzögern. Der Zweck des einstweiligen Rechtsschutzes beschränkt sich auf die Abwehr von wesentlichen, nicht zumutbaren Störungen, gegebenenfalls auch Störungen, die die Grenze zur Rücksichtslosigkeit überschreiten (Anschluss an LG Berlin, Urteil vom 20. April 2016 - 65 S 424/15, Rn. 24, juris). 2. Ein Verfügungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der Mieter schlüssig darlegt, dass nicht zumutbare Störungen auftreten werden (entgegen LG Berlin, Urt. v. 6. November 2019 - 66 S 117/19). 3. Erst auf eine solche schlüssige Darlegung hin obliegt es dem Vermieter, seinerseits darzulegen und zu beweisen, dass die Störung nicht wesentlich ist. 4. Sofern im Vorhinein offen ist, in welchem Umfang tatsächlich nicht zumutbare Störungen auftreten, kann der Mieter vorbeugenden Rechtsschutz nicht in Anspruch nehmen.
    AG Hamburg-St. Georg
    18.02.2021
  8. 3 C 267/14 - Handbrause nebst Wandhaken keine separate Dusche; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; kostenpflichtige Kabelversorgung kein „fehlender Kabelanschluss“; freistehende Badewanne mit abgehängten Blechplatten
    Urteil: ...Das Gericht hielt die Klage für...
    AG Köpenick
    17.03.2015
  9. 2 C 298/10 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel; ursprüngliche Bezugsfertigkeit der Wohnung; kriegszerstörte Gebäude; beschädigte Gebäude; Wiederaufbau; Wiederherstellung
    Leitsatz: Wurde das Haus, in dem die streitbefangene Wohnung liegt, ausweislich des Gebrauchsabnahmescheines im Jahre 1929 bezugsfertig, ist für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel von einer Bezugsfertigkeit in diesem Jahr auch dann auszugehen, wenn das Gebäude durch Kriegseinwirkungen schwer beschädigt wurde, aber der Wiederaufbau in identischer Bauweise erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    19.04.2012
  10. 4 C 380/09 - Schimmelbildung im Schlafzimmer nicht vom Mieter zu vertreten; massiver Schrank an Außenwand; ungünstig platzierter Heizkörper
    Urteil: ...dem vom Gericht eingeholten Gutachten...
    AG Spandau
    01.12.2010