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Suchergebnis Urteilssuche (1641 - 1650 von 7926)

  1. 3 O 101/03 - Betriebskostenvereinbarung; keine Vorschußvereinbarung
    Leitsatz: Eine in einem Gewerbemietvertrag getroffene Vereinbarung, daß für die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten kein Vorschuß verlangt wird, der Vermieter vielmehr die Betriebskosten, die der Mieter nicht mit Versorgern direkt abrechnet, verauslagt und dem Mieter einmal im Jahr in Rechnung stellt, ist nicht unwirksam. Der Mieter ist trotz Ende des Mietverhältnisses verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Kaution zu zahlen, wenn er die Mietsache noch nicht herausgegeben hat. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Potsdam
    13.04.2004
  2. 63 S 175/03 - Trennbarkeit von AGB zu Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine zulässige Vertragsbedingung zur Überbürdung von allgemeinen Schönheitsreparaturen kann von einer unzulässigen Vertragsbedingung zur Durchführung erforderlich werdender Schönheitsreparaturen aufgrund von höherer Gewalt und nach Modernisierung getrennt werden, so daß in der Folge der Mieter die turnusmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführen muß. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    14.11.2003
  3. 12 S 160/00 - Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Ausnutzen einer Mangellage; überhöhte Miete
    Leitsatz: Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmales der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen kommt es nicht allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt (Mangellage), sondern auch auf die individuelle Situation des Mieters an (entgegen LG Hamburg NZM 2000, 1002).
    LG Köln
    05.12.2000
  4. 62 S 399/96 - Kaution; Rückgriff des Vermieters
    Leitsatz: Während des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution nur wegen nicht bestrittener Forderungen zurückgreifen.
    LG Berlin
    06.03.1997
  5. 65 S 175/96 - Mietvereinbarung; Mietpreisüberhöhung; teilgewerbliche Nutzung; Teilnichtigkeit
    Leitsatz: Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer kann sich bei teilgewerblicher Nutzung eine Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung nicht insgesamt aus § 5 WiStG ergeben.
    LG Berlin
    01.11.1996
  6. 64 S 46/96 - Mietumstellung von Brutto- auf Nettomiete; Mietstrukturänderung; Änderungsvereinbarung; Schriftformklausel
    Leitsatz: 1. Äußert der Vermieter den Wunsch zu einer Umstellung der Zinsstruktur von Brutto- auf Nettomiete, zu dem der Mieter bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Einwendungen vorbringen soll, liegt in dem Schweigen nebst Zahlung der geforderten Miete auch dann eine Zustimmung, wenn die Miethöhe insgesamt unverändert geblieben ist. 2. Eine solche konkludente Änderungsvereinbarung ist trotz einer Schriftformklausel möglich.
    LG Berlin
    31.05.1996
  7. 64 S 1/95 - Streitgenossen; faktisches Mietverhältnis: Kündigung; Hausfriedensstörung
    Leitsatz: 1. Mehrere auf Räumung verklagte Mieter sind keine notwendigen Streitgenossen. 2. Die bloße Duldung der Wohnungsnutzung durch den Eigentümer kann zu einem faktischen Mietverhältnis führen. 3. Die Wirkung einer fristlosen Kündigung wegen dauernder Lärmbelästigung entfällt auch dann nicht, wenn in Zukunft keine neuen Störungen des Hausfriedens zu befürchten sind.
    LG Berlin
    02.05.1995
  8. 27 C 137/22 - Aufwendig gestaltetes Wohnumfeld nach Mietspiegel
    Leitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal „aufwendig gestaltetes Wohnumfeld“ kann auch bei einem kleinen Innenhof vorliegen, bei dem die Mülltonnen und Fahrradabstellplätze einen Großteil der Fläche einnehmen, wenn eine harmonische Gestaltung mit Sitzfläche für die Mieter und einem kleinen Sandkasten existiert.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    09.02.2023
  9. 9 C 177/21 - Vormiete und Mietpreisbremse
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann sich auf eine höhere Miete als die nach § 556d BGB zulässige berufen, wenn er im Streitfall den Mietvertrag mit dem Vormieter vorlegt.2. Der Mieter, der sich auf ein Scheingeschäft beruft, hat die dafürsprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen.(Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    06.10.2022
  10. 8 C 338/18 - Untervermietungserlaubnis nur bei Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht
    Leitsatz: Ein Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis erfordert ein Interesse von nicht ganz unerheblichem Gewicht, das nicht gegeben ist, wenn der in einem 11 km von der Wohnung in einem Eigenheim wohnende Mieter zwei Zimmer seiner 3-Zimmer-Wohnung untervermieten und nur ein Zimmer für gelegentliche Aufenthalte nutzen will. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Lichtenberg
    20.02.2019