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Urteil Mieterhöhung bei einer durch Wohnberechtigungsschein gekappten Miete
Schlagworte
Mieterhöhung bei einer durch Wohnberechtigungsschein gekappten Miete
Leitsatz
Hat der Vermieter wegen einer von der IBB bewilligten Förderung die Miete wegen eines von dem Mieter vorgelegten Wohnberechtigungsscheins herabgesetzt, darf er die Miete nur dann ohne Durchführung des Verfahrens nach §§ 558 ff. BGB erhöhen, wenn der Mieter zuvor einem Mieterhöhungsverlangen mit einer höheren Miete ohne Berücksichtigung der bewilligten Förderung zugestimmt hatte bzw. zur Zustimmung zu einer höheren Miete verurteilt worden ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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