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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 7812)
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V ZR 263/21 - Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer obliegen nach der WEG-Reform der GemeinschaftDer Fall: ..., hilfsweise eine Entscheidung des Gerichts...BGH16.12.2022
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67 S 180/22 - Bedenken gegen die für die Verfassungskomformität erforderliche „Geeignetheit“ der MietpreisbremseUrteil: ... überzeugt ist. Habe das Gericht lediglich...LG Berlin15.12.2022
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67 S 221/22 - Eigenbedarfskündigung in DDR-Altmietverträgen eingeschränktLeitsatz: 1. Ein DDR-Formularmietvertrag mit der Regelung „das Mietverhältnis endet durch: a) Vereinbarung der Vertragspartner, b) Kündigung durch den Mieter, c) gerichtliche Aufhebung“ ist nur dann wegen Eigenbedarfs des Vermieters kündbar, wenn dieser nach dem allgemeinen Gesetzesverständnis des § 122 Abs. 1 Satz 1 ZGB-DDR „dringend“ ist. Die Anwendung der Unklarheitenregelung des § 305c Abs. 2 BGB kann insoweit dahinstehen.2. § 544 Satz 1 BGB ist jedenfalls nicht auf für unbestimmte Zeit geschlossene Wohnraummietverträge anwendbar, wenn das Recht zur Kündigung für den Vermieter darin nicht vollständig ausgeschlossen, sondern lediglich hinsichtlich einzelner Kündigungsgründe beschränkt ist.LG Berlin15.12.2022
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67 S 137/22 - Befristeter Mietvertrag mit Botschaftsangehörigen, unbeachtliche RechtswahlLeitsatz: 1. Bei § 575 Abs. 1 BGB handelt es sich um eine international zwingende Formvorschrift i.S.v. Art. 11 Abs. 5 Rom-I-VO.2. Die Befristung ohne nähere Begründung in einem Mietverhältnis für Botschaftsangehörige ist auch dann unwirksam, wenn die Geltung ausländischen Rechts vereinbart ist.(Leitsatz 2 von der Redaktion)LG Berlin15.12.2022
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VIII ZR 96/22 - Ärztliches Attest zur Gesundheitsgefahr beim UmzugLeitsatz: ...Gericht ein Sachverständigengutachten...BGH13.12.2022
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66 S 108/22 - Wohnwertminderndes Merkmal auch bei früher abgelehnter Modernisierung, aufwendig gestaltetes WohnumfeldLeitsatz: 1. Ein wohnwertminderndes Merkmal (hier: fehlender Fliesenspiegel im Bad) ist zur Einordnung in den Berliner Mietspiegel 2021 auch dann zu berücksichtigen, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung durch den Vermieter abgelehnt hatte.2. Ein aufwendig gestaltetes Wohnumfeld ist nur bei besonderem gärtnerischen und/oder architektonischen Aufwand anzunehmen, der über das Vorhandensein befestigter Wege oder bepflanzter Bereiche signifikant hinausgehen muss.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin09.12.2022
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24 W 39/22 - Sofortiges Anerkenntnis trotz Schweigen auf Bitte um Mitteilung der RäumungsbereitschaftLeitsatz: Ein (gewerblicher) Mieter gibt seinem Vermieter noch keine Klageveranlassung i.S.d. § 93 ZPO, wenn er auf eine vor Fälligkeit des Räumungsanspruchs erfolgende schriftliche Anfrage des Vermieters hin nicht seine Erfüllungsbereitschaft anzeigt, sondern bloß schweigt.OLG Düsseldorf07.12.2022
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49 C 441/21 - Eigenbedarfskündigung zum Zwecke der Bildung einer WohngemeinschaftUrteil: ...Fristsetzung durch das Gericht nicht angegeben...AG Hamburg30.11.2022
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VG 19 K 482/20 - Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag unter Berücksichtigung wendebedingter Effekte, Unplausibilität des veränderbaren LagewertanteilsLeitsatz: 1. Die Rechtsprechung des Zweiten Senats des OVG Berlin-Brandenburg zur Berücksichtigung „wendebedingter Effekte“ im ehemaligen Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt ist grundsätzlich auch auf andere Sanierungsgebiete übertragbar. 2. Die vom Zweiten Senat herausgestellte „historische Einmaligkeit“ der Spandauer Vorstadt ist nicht in dem Sanierungsgebiet selbst, sondern in den gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Ereignissen im Zusammenhang mit der Wende und Wiedervereinigung zu sehen.3. Die Kammer lässt offen, ob auch in der Rosenthaler Vorstadt „wendebedingte Effekte“ der Heranziehung zu einem sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag entgegenstehen.4. Der streitgegenständliche Ausgleichsbetragsbescheid ist - unabhängig von der Frage der (fehlenden) Berücksichtigung wendebedingter Effekte - materiell rechtswidrig, weil der bei der Berechnung des festgesetzten Ausgleichsbetrags eingesetzte Wert des höchstmöglich veränderbaren Lagewertanteils (LVmax) von 25 % nicht hinreichend plausibilisiert ist.(Leitsätze der Redaktion)VG Berlin30.11.2022
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30 O 28/22 - Abschluss eines Maklervertrages im InternetLeitsatz: 1. Ein Makler kann aus einem Maklervertrag keine Rechte herleiten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung auf einer vom Makler bereitgestellten Webseite durch eine Schaltfläche abgibt, die allein mit dem Wort „Senden“ beschriftet ist (§ 312j Abs. 3, 4 BGB).2. Eine individuelle Kommunikation i.S.d. § 312j Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher keine Möglichkeit hat, auf den Inhalt der von ihm abgegebenen Willenserklärung Einfluss zu nehmen. Hat er schon aus technischer Sicht lediglich die Möglichkeit, eine vom Unternehmer vorgegebene Willenserklärung oder vom Unternehmer vorgegebene Auswahlmöglichkeiten auszuwählen, so kann es sich niemals um individuelle Kommunikation handeln.LG Stuttgart28.11.2022