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Urteil Ärztliches Attest zur Gesundheitsgefahr beim Umzug


Schlagworte

Ärztliches Attest zur Gesundheitsgefahr beim Umzug

Leitsätze

1. Macht der Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, ist in der Regel vom Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen.

2. Mit der Vorlage eines ausführlichen fachärztlichen Attests kann der Vortrag des Mieters untermauert werden; eine Bewertung des Attests ist dem Richter ohne medizinische Sachkunde verwehrt.

(Leitsätze der Redaktion)

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