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VerfGH 115/21 - Fünfjahresfrist für Zurückschneiden einer HeckeLeitsatz: ...ist verletzt, wenn das Gericht im...VerfGH Berlin25.01.2023
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V ZR 43/22 - Identischer Streitgegenstand bei Anfechtungs- und NichtigkeitsklageLeitsatz: ...30. November 2020 bei Gericht...BGH13.01.2023
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64 S 230/22 - Mietenbegrenzungsverordnung rechtzeitig veröffentlicht, Mietspiegel anwendbarLeitsatz: 1. Die Begründung der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 wurde rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten am 1. Juni 2015 veröffentlicht und war am 1. Juni 2015 hinreichend leicht für die Öffentlichkeit zugänglich (entgegen AG Neukölln, Urteil vom 16. November 2022 - 9 C 489/20, GE 2022, 1312 = WuM 2022, 743 ff.; Anschluss, BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, GE 2020, 787 = BGHZ 225, 352 ff., Rn. 88 und AG Lichtenberg, Urteil vom 10. Februar 2022 - 16 C 40/21, Rn. 30, zitiert nach juris).2. Der Berliner Mietspiegel 2021 durfte nach den Überleitungsvorschriften im EGBGB als Fortschreibung des (einfachen) Mietspiegels 2019 erstellt werden, darf vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung an bis zu zwei Jahre lang angewendet werden und ist als Schätzgrundlage zur Ermittlung der höchstzulässigen Miete geeignet. (Festhaltung LG Berlin, Urteil vom 7. September 2022 - 64 S 99/21, GE 2022, 1263 ff., Rn. 17 ff.; Anschluss LG Berlin, Urteil vom 24. Mai 2022 - 65 S 189/21, GE 2022, 690 ff., Rn. 55 ff.)3. Schließen die Parteien des Wohnungsmietvertrages gleichzeitig eine Nutzungsvereinbarung über einen Kellerraum, die für den Mieter während einer mehrjährigen Mindestlaufzeit nicht unabhängig von dem Wohnungsmietverhältnis kündbar ist, kann dieses vertragliche Konstrukt auf eine Umgehung der Regelungen über die „Mietpreisbremse“ hinauslaufen. Dafür spricht vorliegend, dass in Berlin eine Wohnung üblicherweise einen nutzbaren Keller oder vergleichbaren Abstellraum umfasst, ohne dass dafür ein zusätzliches Entgelt neben der Wohnungsmiete bezahlt werden muss. (Anschluss AG Kreuzberg, Urteil vom 30. November 2021 - 13 C 119/21, WuM 2022, 617 f., Rn. 24 ff.)LG Berlin12.01.2023
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21 O 302/22 - Keine Pflicht des Parkhausbetreibers zur Dauerüberwachung durch Kameras, Schadensersatz nach Sex auf der Motorhaube eines geparkten AutosLeitsatz: Die Nebenpflichten eines Parkhausbetreibers gehen nicht so weit, dass er die von ihm installierten Überwachungskameras ununterbrochen beobachten lassen müsste, um etwaige Verstöße gegen die Sicherheit und Ordnung im Parkhaus lückenlos zu bemerken oder gar verhindern zu können.(Leitsatz der Redaktion)LG Köln09.01.2023
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65 S 51/22 - Anforderungen an eine ModernisierungsmieterhöhungLeitsatz: 1. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung ist der Vermieter nicht gehalten, die Kosten im Einzelnen - nach Gewerken und anderen Kategorien - aufzuschlüsseln; Erläuterungen und Nachweise sind auch noch im Prozess möglich und von den Gerichten zu berücksichtigen.2. Zur Berücksichtigung anteiliger Kosten bei der modernisierenden Instandsetzung.3. Zur Umlagefähigkeit der Kosten für den hydraulischen Abgleich.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin29.12.2022
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VIII ZR 199/20 - Transparenzanforderung bei StromlieferungsverträgenLeitsatz: a) (Auch) Bei Stromlieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen und dabei die bisherigen und die neuen Preise für die einzelnen Preisbestandteile gegenüberzustellen, die nach dem Vertrag Be- standteil des vom Kunden zu zahlenden Strompreises sind (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juni 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2019, 58 [für die StromGVV]). b) Unterlässt der Energieversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.BGH21.12.2022
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VIII ZR 200/20 - Einhaltung der Transparenzforderungen bei GaslieferungsverträgenLeitsatz: a) (Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung hat der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG aF. in der Unterrichtung des Haushaltskunden über eine beabsichtigte Preisänderung Anlass, Voraussetzungen und Umfang dieser Preisänderung mitzuteilen. Dabei sind nicht lediglich der bisherige und der neue Gesamtpreis anzugeben. Vielmehr sind - unter Berücksichtigung der Wertungen der für die Grundversorgung geltenden Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GasGVV - derzeit die Energiesteuer nach § 2 EnergieStG, die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Abs. 1, 2 KAV und die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem BEHG gesondert auszuweisen und hinsichtlich der vor und nach der Preiserhöhung jeweils geltenden Höhe gegenüberzustellen, sofern diese Kostenbelastungen nach dem Vertrag Bestandteil des vom Kunden zu zahlenden Gaspreises sind (Fortführung des Senatsurteils vom 6. Juni 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2019, 58 [für die StromGVV]). b) Unterlässt der Energieversorger diese Informationen, kann er gemäß § 2 Abs. 1 UKlaG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.BGH21.12.2022
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67 T 77/22 - Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Mie-te gerichteten KlageLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer auf die Feststellung der preisrechtlich zulässigen Miete gerichteten Klage bemisst sich auch im Falle einer nach dem 31. Dezember 2020 erfolgten Klageerhebung nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag des zwischen den Mietvertragsparteien streitigen Differenzbetrages.LG Berlin20.12.2022
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67 S 278/22 - Keine Nachholung eines Vollstreckungsschutzantrags in der BerufungsinstanzLeitsatz: ...Gericht entweder übergangen oder...LG Berlin17.12.2022
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V ZR 34/22 - Kein neues obligatorisches Schlichtungsverfahren nach EigentümerwechselLeitsatz: Ist ein nach § 53 Abs. 1 JustG NRW vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht ein im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens vorgenommener Parteiwechsel auf Beklagtenseite keinen neuen Schlichtungsversuch erforderlich (Fortführung von Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 9/10, NJW-RR 2010, 1726).BGH16.12.2022