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Urteil Kein neues obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Eigentümerwechsel
Schlagworte
Kein neues obligatorisches Schlichtungsverfahren nach Eigentümerwechsel
Leitsatz
Ist ein nach § 53 Abs. 1 JustG NRW vorgeschriebenes Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt worden, macht ein im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens vorgenommener Parteiwechsel auf Beklagtenseite keinen neuen Schlichtungsversuch erforderlich (Fortführung von Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 9/10, NJW-RR 2010, 1726).
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