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Urteil Fünfjahresfrist für Zurückschneiden einer Hecke
Schlagworte
Fünfjahresfrist für Zurückschneiden einer Hecke
Leitsatz
Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn das Gericht im Gegensatz zur Vorinstanz ohne rechtlichen Hinweis einen Beseitigungsanspruch für eine Anpflanzung bejaht, weil die Ausschlussfrist von fünf Jahren nicht abgelaufen sei, und dies mit einer Rückrechnung des durchschnittlichen Höhenwachstums begründet.
(Leitsatz der Redaktion)
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