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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 7807)

  1. 6 K 3130/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; grenznahe Grundstücke
    Leitsatz: 1. Die Enteignung erfolgt dann nicht manipulativ mit der Absicht, nach dem politischen Umbruch zur Absicherung der gegenwärtigen Nutzer vor Rückgabeansprüchen diesen einen Vermögenswert zu verschaffen, wenn sie in Vollendung des seit mehreren Jahren laufenden Enteignungsverfahrens umgesetzt wurde. 2. Wenn die Voraussetzungen für eine Baulandgesetzenteignung zum Zwecke der Eigenheimerrichtung schon zu Beginn der Nutzung vorlagen, stellt es kein manipulatives Vorgehen dar, wenn ein Eigenheimbau bereits im Vorgriff auf eine geplante Enteignung und Nutzungsrechtsverleihung gestaltet wurde und eine entsprechende Kreditierung der Eigenheimerbauer ermöglicht wurde. 3. Ob die im Zusammenhang mit einer Ansiedlung erfolgte Enteignung eines Grundstücks im unmittelbaren Anschluß an die Grenzanlagen einen manipulativen Charakter hatte, ist eine Frage des Einzelfalles. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    29.08.2007
  2. 6 K 59/01 - Faktische Enteignung eines Vereins auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage; fehlende Berechtigtenstellung bei Untersagung eines Vereins
    Leitsatz: 1. Der Ausschlusstatbestand der "Enteignungen von Vermögenswerten auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage" im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG setzt einen Eigentumszugriff voraus, der in die Zeit vor Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 fällt. Dabei ist eine förmliche Enteignung in dieser Zeit nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, wenn zumindest faktisch der Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist. 2. Ein Verein ist dann nicht "Berechtigter" i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn er nach Besatzungsrecht oder nach den Vorschriften des BGB untergegangen ist. Finden sich dagegen zahlreiche Mitglieder nach Beseitigung des politischen Drucks sofort wieder zusammen, um den Verein unverändert unter seinem satzungsmäßigen Zweck mit der bisherigen Tradition fortzusetzen, so besteht der Verein fort. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.03.2007
  3. 8 K 1922/05 - Zählerüberprüfung bei extrem hohem Wasserverbrauch
    Leitsatz: Hat der Wasserversorger den Trinkwasserverbrauch für ein nicht genutztes Wohngrundstück jahrelang mit 0 geschätzt und den Eigentümer deshalb nur zu Grundgebühren herangezogen, kann ein bei der erstmaligen Ablesung festgestellter extrem hoher Verbrauch (hier: über 14.000 m3) nur nach Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Zählers in Rechnung gestellt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    04.07.2007
  4. 9 K 1992/01 - Verfolgungsbedingtheit; Vermögensverlust; Erbausschlagung; Vermögensaufgabe; Anmeldung; Erbschein; Erbberechtigung; weggeschwommene" Grundstücke; Unternehmensschädigung; Zwischenerwerb; Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlust
    Leitsatz: 1. Die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 wird von Gesetzes wegen vermutet (Art. 3 Abs. 1 REAO); sie kann (nur) durch den in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweis widerlegt werden. 2. Die Erbausschlagung ist als rechtsgeschäftliche Vermögensaufgabe i. S. d § 1 Abs. 6 VermG i. V. m. Art. 3 REAO anzusehen. 3. Zur notwendigen Anmeldung von vermögensrechtlichen Grundstücken reicht die Angabe von Art, Umfang und Ort des Vermögenswertes, der berechtigten Anmelder und die Individualisierbarkeit der einzelnen Grundstücke aus. 4. Zum Nachweis der Berechtigung nach einer Erbausschlagung bedarf es dann keiner Vorlage eines Erbscheines, wenn die Erbberechtigung anderweitig nachgewiesen ist. 5. § 3 Abs. 1 Satz 10 VermG ordnet eine Restitution von "weggeschwommenen" Einzelgrundstücken auch und gerade für den Fall an, daß das Unternehmen nicht mehr existiert. 6. Ein Zwischenerwerb vom geschädigten Unternehmen durch ein anderes Unternehmen, das erst an eine natürliche Person veräußert, beseitigt die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG.
    VG Potsdam
    26.05.2005
  5. 9 K 4915/98 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Manipulation; staatliche Stelle
    Leitsatz: 1. Hat der private Nutzer eines Grundstücks sehenden Auges die Voraussetzungen einer Enteignung mitgeschaffen, ist dies einer manipulierten Beeinflussung des Erwerbs vergleichbar. 2. Auch für die außerhalb der Regelbeispiele möglichen Fälle der Unredlichkeit ist in Anlehnung an § 4 Abs. 3 lit. a VermG die fahrlässige Unkenntnis des manipulativen Vorgehens der staatlichen Stellen für die Bejahung der subjektiven Komponente ausreichend. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    07.11.2005
  6. 9 K 3451/99 - besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage; Enteignungsexzess
    Leitsatz: Die besatzungsrechtliche bzw. -hoheitliche Grundlage einer Entscheidung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die damals einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach heutigen rechtsstaatlichen Maßstäben willkürlich angewendet worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Potsdam
    14.02.2005
  7. 9 K 2741/00 - Überschuldung wegen nicht kostendeckender Miete; Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen; Instandhaltungsmaßnahmen; Eigentumsverlust
    Leitsatz: 1. Die Vermutung, daß in der DDR erzielte Mieten nicht kostendeckend im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG waren, gilt nur so lange, wie sich aus der konkreten Ertragssituation des Grundstücks nichts Gegenteiliges ergibt. 2. Ein Grundstück ist nur dann überschuldet im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG, wenn die ihm zuzuordnenden Verbindlichkeiten den Zeitwert der Immobilie überschritten haben und diese Schulden nicht innerhalb zumutbarer Zeit durch den zu erwartenden Mietertrag gedeckt werden konnten. Dabei sind auch diejenigen Aufwendungen zu berücksichtigen, die im Zeitpunkt des Eigentumsverlusts notwendig gewesen wären, um die Kosten der anstehenden unabweisbaren Instandsetzungsmaßnahmen zu decken. Die Kosten laufender kleinerer Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nicht berücksichtigt werden. 3. Ein früherer Eigentumsverlust, der im Vorgriff auf eine lediglich absehbare künftige Überschuldung des Grundstücks erfolgte, löst noch keinen vermögensrechtlichen Anspruch aus. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    22.08.2005
  8. 9 K 1059/96 - Ersatzgrundstück; Ausschlußfrist; Surrogationsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Antrag auf Zuteilung eines Ersatzgrundstückes unterliegt keiner Ausschlußfrist. Über ihn kann erst entschieden werden, wenn bestandskräftig feststeht, daß eine Rückübertragung wegen § 4 Abs. 2 VermG ausscheidet. 2. Der Berechtigte hat einen Anspruch darauf, daß der derzeitige Eigentümer über den Antrag entscheidet. 3. Zu den Voraussetzungen für die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes.
    VG Potsdam
    14.12.1998
  9. 8 L 1296/00 - Erschließungsbeitragspflicht; Beitragsveranlagung restitutionsbehafteter Grundstücke; Abwasseranschlußbeitrag; öffentliche Abgaben; Verkaufsgesetz : Haftung des Grundstückskäufers
    Leitsatz: Zur Frage der Erschließungsbeitragspflicht des Grundstückskäufers nach dem Verkaufsgesetz vom 7. März 1990.
    VG Potsdam
    12.12.2002
  10. 6 K 4510.95 - Grundstücksveräußerung; staatlicher Verwalter; Enteignung; Verteidigungszweck; treuhänderisches Vermögen
    Leitsatz: 1) Bei Veräußerung eines Grundstücks durch den staatlichen Verwalter zu "Eigentum des Volkes" ist nach seinem Wortlaut der Restitutionstatbestand des § 1 Abs. 1 c VermG erfüllt. 2) Nach der Systematik und Sinn und Zweck des VermG ist § 1 Abs. 1 c VermG aber dann ausgeschlossen, wenn im Vorfeld einer drohenden und unabwendbaren Enteignung nach dem Verteidigungsgesetz das Grundstück vom staatlichen Verwalter verkauft wurde. 3) Sachlich geboten ist in diesen Fällen die Gleichsetzung von Veräußerung und Enteignung. Grundsätzlich fallen Enteignungen nach dem Verteidigungsgesetz nicht unter den Anwendungsbereich des VermG, mit denen die Veräußerung im Vorfeld der Enteignung gleichzusetzen ist. 4) Die Veräußerung von treuhänderischem Vermögen - selbst bei Verstoß gegen § 6 Vermögenssicherungs-VO vom 17.7.1952 - stellt sich nicht als machtmißbräuchlich i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG dar, weil die Veräußerung den damals vorherrschenden ideologischen Grundvorstellungen entsprach.
    VG Potsdam
    20.08.1996