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4 W 31/96 - Umwandlung ehemals volkseigener Betriebe; Stammkapitalfestsetzung; UmwandlungsmängelLeitsatz: 1. Die durch Umwandlung aus den ehemaligen volkseigenen Betrieben der Wohnungswirtschaft hervorgegangenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung können ihr Stammkapital im vereinfachten Verfahren nach dem DMBilG neu festsetzen. 2. Betriebe oder Einrichtungen, die Gemeinden, Städten, Kreisen und Ländern unterstellt sind, unterliegen nicht der Umwandlung nach dem Treuhandgesetz. 3. Zur Heilung von Umwandlungsmängeln.OLG Rostock10.02.1997
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62 S 513/96 - Klage auf zukünftige RäumungLeitsatz: Eine Klage auf zukünftige Räumung ist nicht zulässig, wenn der Mieter lediglich aus formalen Gründen die Kündigungserklärung zurückgewiesen hat.LG Berlin10.02.1997
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24 W 6582/96 - Wohnungseigentum; Störungsbeseitigungsanspruch; Nutzer; Sondernutzungsfläche; SichtschutzzaunLeitsatz: 1. Wer als Nutzer von Wohnungseigentum auf der dazugehörigen Garten Sondernutzungsfläche einen Sichtschutzzaun errichtet, kann neben dem Wohnungseigentümer auf Beseitigung gerichtlich in Anspruch genommen werden (Weiterführung von Senat OLGZ 1992, 55 = NJW-RR 1991, 1421 = WE 1991, 328). 2. Die Geltendmachung des Störungsbeseitigungsanspruches kann nach mehr als sechs Jahren unzulässige Rechtsausübung sein.KG10.02.1997
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64 S 445/96 - Aufrechnungsklausel; Ankündigungsklausel; VorfälligkeitsklauselLeitsatz: 1. Die Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, daß der Mieter gegen Mietzinsforderungen des Vermieters mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann, wenn er seine Absicht dem Vermieter mindestens einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat, ist gem. § 11 Nr. 2 a und b AGBG insgesamt unwirksam. 2. Die Unwirksamkeit dieser Klausel erfaßt auch die Vorfälligkeitsklausel.LG Berlin11.02.1997
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64 S 436/96 - Geruchsbelästigung; Kündigung; außerordentliche fristlose Kündigung; zeitlicher Zusammenhang; Unverzüglichkeit der fristlosen KündigungLeitsatz: Die Kündigung des Mieters nach §§ 542, 544 BGB (hier: Geruchsbelästigung) muß unverzüglich erfolgen; nach viereinhalb Monaten ist eine Kündigung ausgeschlossen.LG Berlin11.02.1997
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2 S 636/96 - Nichtbewohnbarkeit; Sanierung; Rekonstruktion; Beitrittsgebiet; Mietpreisbindung; AltbauLeitsatz: Eine Wohnung, die ursprünglich bewohnbar war und zum Stichtag 3. Oktober 1990 wegen durchgeführter Sanierung leergezogen war, unterliegt der Mietpreisbindung für Altbauwohnraum nach Fertigstellung der Arbeiten und Neuvermietung.LG Magdeburg11.02.1997
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10 S 463/96 - Ungezieferbekämpfung; Feuerschutzwartung; Pförtner; Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters; Kosten; Betriebskosten; UmlageLeitsatz: In einer besonders großen Wohnanlage sind die Kosten für die laufende Ungezieferbekämpfung, für Feuerschutzwartung, Pförtner und Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters im Mietvertrag über eine Wohnung als Betriebskosten vereinbar.LG Köln12.02.1997
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3 Wx 75/95 - Bundesanleihen; Bundesschatzbrief; Kontenbestand; Instandhaltungsrücklage; Jahresabrechnung; WertsteigerungangabeLeitsatz: Zur Behandlung von Bundesanleihen und Bundesschatzbriefen "B" bei der Darstellung des Kontenbestands und der Kontenentwicklung betreffend die Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung.OLG Düsseldorf12.02.1997
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BVerwG 7 C 49.96 - Apothekenwesen; Treuhandschaft; Klagebefugnis; Berechtigungsfeststellung; ErlösauskehranspruchLeitsatz: Die der Treuhandanstalt (BvS) durch § 28 a des Gesetzes über das Apothekenwesen übertragene Treuhandschaft für die staatlichen öffentlichen Apotheken schließt die Befugnis zur Klage gegen einen vermögensrechtlichen Bescheid ein, der die Berechtigung des früheren Eigentümers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG feststellt und diesem einen Anspruch auf Auskehr des bei der Veräußerung des Apothekenbetriebes erzielten Erlöses zuerkennt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15 = VIZ 1996, 339 und BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -).BVerwG12.02.1997
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2 Z BR 115/96 - Umbau einer Waschküche in einen Versammlungsraum als bauliche Veränderung; Nichtbeschluß bei Fehlen der erforderlichen MehrheitLeitsatz: 1. Der Umbau eines im Aufteilungsplan als Waschküche bezeichneten Raums in einen Versammlungsraum bedarf als bauliche Veränderung und als eine von der festgelegten Zweckbestimmung abweichende Gebrauchsregelung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. 2. Ein der Anfechtung nicht unterliegender Nichtbeschluß liegt grundsätzlich vor, wenn die Wohnungseigentümer zwar mit Mehrheit für einen Antrag stimmen, aber ihnen bei der Abstimmung bewußt ist, daß Stimmenmehrheit nicht ausreicht und die Versammlungsniederschrift keinen Zweifel an der Ablehnung des Antrags offenläßt.BayObLG13.02.1997