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Urteil Ungezieferbekämpfung
Schlagworte
Ungezieferbekämpfung; Feuerschutzwartung; Pförtner; Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters; Kosten; Betriebskosten; Umlage
Leitsatz
In einer besonders großen Wohnanlage sind die Kosten für die laufende Ungezieferbekämpfung, für Feuerschutzwartung, Pförtner und Notdiensttätigkeiten des Hausmeisters im Mietvertrag über eine Wohnung als Betriebskosten vereinbar.
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