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Urteil Apothekenwesen


Schlagworte

Apothekenwesen; Treuhandschaft; Klagebefugnis; Berechtigungsfeststellung; Erlösauskehranspruch

Leitsatz

Die der Treuhandanstalt (BvS) durch § 28 a des Gesetzes über das Apothekenwesen übertragene Treuhandschaft für die staatlichen öffentlichen Apotheken schließt die Befugnis zur Klage gegen einen vermögensrechtlichen Bescheid ein, der die Berechtigung des früheren Eigentümers gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG feststellt und diesem einen Anspruch auf Auskehr des bei der Veräußerung des Apothekenbetriebes erzielten Erlöses zuerkennt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 6.95 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 15 = VIZ 1996, 339 und BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 26.95 -).

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