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14 S 12734/97 - Teilmieterhöhung; Mansardenzimmer; PauschaleLeitsatz: Die Teilmieterhöhung bei einem einheitlichen Mietverhältnis über eine Wohnung und ein Mansardenzimmer ist unwirksam.LG München I17.12.1997
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16 Wx 291/97 - Beschluß; Eigentümerversammlung; Wirtschaftsplan; Aufstellung; Verwaltungsbeirat; ÜbertragungLeitsatz: Ein Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung, die Aufstellung des Wirtschaftsplanes dem Verwaltungsbeirat zu übertragen, ist nicht nichtig. Denn die Zuständigkeitsregelung in § 28 Abs. 5 WEG ist disponibles Recht. Ein vom Verwaltungsbeirat beschlossener Wirtschaftsplan aufgrund unangefochtener Ermächtigung durch die Wohnungseigentümerversammlung begründet Zahlungsansprüche gegen die einzelnen Wohnungseigentümer.OLG Köln17.12.1997
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VerfGH 112/96 - Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStGLeitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG im Regelfall ausschließlich den Mietspiegel als Beweismittel heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin17.12.1997
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61 S 58/97 - BGB-Gesellschaft; Vermieterstellung; WohnungsumwandlungLeitsatz: Wird nach Abschluß des Mietvertrages durch die BGB-Gesellschaft als Vermieter Wohnungseigentum begründet, ist nicht nur der Wohnungseigentümer Vermieter, sondern nach wie vor die Gesellschafter der GbR.LG Berlin18.12.1997
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VG 19 A 1700.97 - Nachbarwiderspruch, Baurecht, Abstandflächen, offene Bauweise, Zulässigkeit einer einseitigen Grenzbebauung in der offenen Bauweise, halboffene Bauweise, DoppelhausLeitsatz: Ist im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung mit freistehenden Häusern sowie Doppelhäusern bebaut, darf eine Grenzbebauung in Form eines "halben" Doppelhauses nur realisiert werden, wenn der angrenzende Nachbar einverstanden ist oder die Genehmigung der anderen Hälfte des Doppelhauses beantragt worden ist.VG Berlin18.12.1997
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19 U 3714/97 - Kreditzinsen für SparkassendarlehenLeitsatz: 1. Ein vereinbarter Zahlungsvorbehalt, daß das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof die Schuldnerschaft betreffend Hypothekenzinsen für die Zeit vor Aufhebung der staatlichen Verwaltung ausspreche, betrifft nicht die Frage der Rechtsnachfolge der Berliner Sparkasse nach der (volkseigenen) Sparkasse der Stadt Berlin. 2. Die Sparkasse der Stadt Berlin durfte Ansprüche aus den von ihr begebenen Grundpfandrechten geltend machen. Es bestehen keine Bedenken, daß dieses Recht auf die Berliner Sparkasse übergegangen ist. 3. Die Kreditforderungen sind der Berliner Sparkasse materiell zuzuordnen. 4. Die Übernahme eines Grundpfandrechts nach § 16 Abs. 2 VermG hat den Charakter einer Vertragsübernahme; der Berechtigte tritt damit in alle Rechtsbeziehungen ein. 5. Die Vertragsübernahme wirkt rückwirkend nicht nur für die Hauptforderung, sondern auch für rückständige Zinsen, sofern sie nach dem 1. Juli 1990 entstanden sind.KG18.12.1997
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21 S 179/97 - Modernisierungsmaßnahmen vor EigentumsübergangLeitsatz: Der Erwerber kann eine Mieterhöhung nach § 3 MHG auch dann durchführen, wenn die baulichen Maßnahmen schon vor der Eigentumsübertragung abgeschlossen sind.LG Düsseldorf18.12.1997
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318 T 119/97 [85]) - Ausbau; Dachgeschoß; Zweifamilienhaus; ZustimmungLeitsatz: Der Ausbau eines Dachgeschosses zu einer dritten Wohnung in einem bestehenden Zweifamilienhaus ist nicht mehr von § 14 WEG gedeckt und ohne Zustimmung der weiteren Wohnungseigentümer oder deren Rechtsvorgänger unberechtigt.LG Hamburg18.12.1997
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VII ZR 342/96 - Durchstellen; einer Vertragsstrafe an SubunternehmerLeitsatz: Ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks an den Bauherrn eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.BGH18.12.1997
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5 St RR 67/97 - Fürsorgepflicht des Mieters bezüglich Mietkaution; Veruntreuung der MietkautionLeitsatz: Dem Mieter kann hinsichtlich der Mietkaution eine Vermögensfürsorgeverpflichtung obliegen, wenn er nach den tatsächlichen Verhältnissen nach außen hin allein über den auf einem Postsparbuch angelegten Mietkautionsbetrag verfügen kann.BayObLG18.12.1997