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Urteil Ausbau
Schlagworte
Ausbau; Dachgeschoß; Zweifamilienhaus; Zustimmung
Leitsatz
Der Ausbau eines Dachgeschosses zu einer dritten Wohnung in einem bestehenden Zweifamilienhaus ist nicht mehr von § 14 WEG gedeckt und ohne Zustimmung der weiteren Wohnungseigentümer oder deren Rechtsvorgänger unberechtigt.
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