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Urteil BGB-Gesellschaft
Schlagworte
BGB-Gesellschaft; Vermieterstellung; Wohnungsumwandlung
Leitsatz
Wird nach Abschluß des Mietvertrages durch die BGB-Gesellschaft als Vermieter Wohnungseigentum begründet, ist nicht nur der Wohnungseigentümer Vermieter, sondern nach wie vor die Gesellschafter der GbR.
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