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Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 809)

  1. BVerwG 7 C 19.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Abtretung eines Bruchteils; Überschuldung; unaufschiebbare Instandsetzungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Restitution eines Grundstücks kann auch zu einem Bruchteil abgetreten werden. 2. Zur Frage der Überschuldung eines Mietgrundstücks. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    23.01.1997
  2. BVerwG 7 C 2.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; Wirtschaftseinheit; unbebaute Grundstücke; unlautere Machenschaften; ökonomischer Zwang; Eigentumsverzicht
    Leitsatz: § 1 Abs. 2 VermG erfaßt bei einer aus mehreren Grundstücken bestehenden wirtschaftlichen Einheit regelmäßig nicht die unbebauten Grundstücke . Die Restitution solcher Grundstücke kann aber nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 VermG im allgemeinen dann beansprucht werden, wenn behördlicherseits ein Verzicht auf das Eigentum an sämtlichen die wirtschaftliche Einheit bildenden Grundstücken verlangt wurde.
    BVerwG
    23.01.1997
  3. BVerwG 3 B 169.96 - Restitutionsberechtigte; Gemeinde; Gesellschaftsbeteiligung
    Leitsatz: Eine Gemeinde ist nicht deshalb restitutionsberechtigt im Sinne von Art. 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 7 EV, weil sie an der in Volkseigentum überführten privatrechtlichen Gesellschaft beteiligt war.
    BVerwG
    21.01.1997
  4. OVG 2 B 18.95 - Baurecht; Stellplätze; Freihaltung von Flächen; Maß der Nutzung; Befreiung; Baugenehmigung mit abschließender Regelung; Brandschutzgründe
    Leitsatz: Ist die Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mit umfangreichen Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung (bebaubare Fläche von 624 m2 auf 1081 m2, GFZ von 1,2 auf 4,1, Geschoßzahl von 4 auf 9) erteilt und deshalb die Freihaltung einer Fläche für den öffentlichen Fußgängerverkehr und die Feuerwehr festgelegt worden, dann kommt die Errichtung von Stellplätzen auf dieser Fläche für ein Autohaus schon aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht.
    OVG Berlin
    18.12.1997
  5. A 4 S 241/97 - Straße, öffentliche; Verkehrsteilnehmer; Benutzung; Widerspruch; Eigentümer; Tor
    Leitsatz: Mit Errichtung eines Tores kann die Benutzung oder jedenfalls die widerspruchsfreie Benutzung eines Weges durch die Verkehrsteilnehmer und damit seine Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 DDR-StrV (1957) ausgeschlossen sein.
    OVG Sachsen-Anhalt
    10.11.1997
  6. OVG 2 B 19.93 - Denkmalschutz; Baudenkmal; Denkmalbereich; Ensemble; Gesamtanlage; ortsgeschichtliche und baugeschichtliche Bedeutung; städtebauliche, baukünstlerische Bedeutung; Erhaltungsinteresse; Reichweite der Schutzwirkung; gründerzeitliche Miethäuser; Stephankietz
    Leitsatz: 1. Für die Reichweite und Intensität der denkmalrechtlichen Schutzwirkung, die den zu einem Denkmalbereich - sei es in der Form eines Ensembles oder einer Gesamtanlage gemäß § 2 Abs. 3 DSchG Bln - gehörenden baulichen Anlagen zukommt, ist allein maßgebend, welche der in § 2 Abs. 2 und 3 DSchG Bln aufgeführten Bedeutungskategorien bei der Anlage erfüllt sind, an welche ihrer Bauteile und Komponenten diese Beurteilung gegenständlich anknüpft und welches Gewicht dem Schutzgrund hierbei zukommt. 2. Das Interesse der Allgemeinheit an der Erhaltung einer baulichen Anlage, die einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 DSchG Bln genannten Bedeutungskategorien unterfällt, setzt regelmäßig voraus, daß entweder in der Bevölkerung oder bei einem größeren Kreis von Sachverständigen oder Interessierten die Überzeugung von der Denkmalwürdigkeit der Anlage besteht. Auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann es zur Bejahung des öffentlichen Erhaltungsinteresses genügen, daß sich der Denkmalwert der Anlage dem verständigen Betrachter offenkundig erschließt und sich überdies die Notwendigkeit des Denkmalschutzes aufgrund im Einzelfall gegebener gewichtiger Besonderheiten aufdrängt. 3. Zur Denkmalwürdigkeit gründerzeitlicher Miethäuser in einem Arbeiterwohnviertel.
    OVG Berlin
    31.10.1997
  7. 14 A 1261/94 - Wohnnutzungsgebot; Zweckentfremdung; Wiederzuführungsanordnung; Vollziehungshindernis; Vollziehbarkeit; Wohnung; Unbewohnbarkeit; Wohnnutzung; Wiederzuführung
    Leitsatz: 1. Ein Wohnnutzungsgebot, das sich auf eine unbewohnbare Wohnung bezieht, verlangt ein objektiv unmögliches Verhalten und ist deshalb nicht vollziehbar. 2. Eine Wohnung, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit nicht die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse in Wohnungen erfüllt, ist unbewohnbar. 3. Unbewohnbarkeit im Einzelfall (in der Wohnung weder Wasserversorgung noch Ausguß, Gemeinschaftstoilette im Treppenhaus ein halbes Stockwerk tiefer).
    OVG Münster
    13.08.1997
  8. OVG 4 A 162/96 - Zweckentfremdungsverbot; Wohnraumversorgung; Wohnberechtigungsschein; Ausgleichsabgabe; gewerbliche Nutzung; Zahnarztpraxis
    Leitsatz: 1. Die Zweckentfremdungsverbot Verordnung für Brandenburg in der Fassung vom 10. Februar 1993 war auch ohne namentliche Aufzählung der betroffenen Gemeinden wirksam. 2. Bei der Festsetzung einer Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit; ministerielle Verwaltungsvorschriften dazu sind unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Brandenburg
    26.06.1997
  9. OVG 8 B 133.96 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anspruchsberechtigter; Versagungsgrund; Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung
    Leitsatz: 1. Die Grundstücksverkehrsgenehmigung ist auf Antrag jedem am genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäft Beteiligten zu gewähren, wenn kein normierter Versagungsgrund besteht. Das gilt auch, wenn ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch offensichtlich unbegründet ist. 2. Das Interesse des früheren Eigentümers am Rückerwerb von Grundstücken, die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden sind, wird nicht von der GVO geschützt. 3. Maßgebender Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Grundstücksverkehrsgenehmigung ist der der letzten behördlichen Sachentscheidung.
    OVG Berlin
    10.06.1997
  10. 14 E 448/96 - Wohngeld; eheähnliche Gemeinschaft; Wohngeldanspruch; Wirtschaftsgemeinschaft; Sachbezugsverordnung; nichteheliche Lebensgemeinschaft
    Leitsatz: Wirtschaften Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft aus einem Topf, der nur von dem über Einkommen verfügenden Partner gespeist wird, so ist die Annahme, dieser Partner überlasse seinem einkommenslosen Partner Sachzuwendungen, die bei dessen Wohngeldanspruch einkommenserhöhend und damit wohngeldmindernd zu berücksichtigen sind, nicht gerechtfertigt. Wenn bei einem gemeinsamen Mietverhältnis der verdienende Partner aufgrund einer Vereinbarung im Innenverhältnis die Mietzinszahlung allein übernimmt, ist die (gesamte) Miete nur bei seinem Wohngeldanspruch anzusetzen (vgl. Nr. 7.04 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz - WoGVwV -).
    OVG Münster
    13.03.1997