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Urteil Straße, öffentliche
Schlagworte
Straße, öffentliche; Verkehrsteilnehmer; Benutzung; Widerspruch; Eigentümer; Tor
Leitsatz
Mit Errichtung eines Tores kann die Benutzung oder jedenfalls die widerspruchsfreie Benutzung eines Weges durch die Verkehrsteilnehmer und damit seine Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 DDR-StrV (1957) ausgeschlossen sein.
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