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VG 10 A 271.94 - Ersatzwohnraum; Zeitzusammenhang; ZweckentfremdungLeitsatz: Der zeitliche Zusammenhang für die Schaffung eines beachtlichen Ersatzwohnraums im Rahmen des Zweckentfremdungsrechts ist nicht gewahrt, wenn zwischen Fertigstellung des Ersatzwohnraums und dem Antrag auf zweckfremde Nutzung einer Wohnung fast zwei Jahre verstrichen sind.VG Berlin24.04.1997
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VG 10 A 380.96 - Wohnungseigentümer; Anbietpflicht; Leerstand; Wiederzuführungsaufforderung; Zwangsgeld; ZweckentfremdungLeitsatz: Von einem Wohnungseigentümer kann grundsätzlich erwartet werden, daß dieser die Wohnung zur Vermeidung langandauernden Leerstandes zu einem marktgerechten Mietpreis am Wohnungsmarkt anbietet.VG Berlin25.08.1997
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VG 10 A 444.96 - Ladenwohnung, Zweckentfremdung; DurchgangLeitsatz: Das Ladenwohnungsprivileg nach § 1 Abs. 4 f der Zweiten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung gilt nicht für Wohnraum, der nachträglich mit einer Ladenwohnung durch Schaffung eines Durchganges verbunden wird. (Leitsatz d. Red.)VG Berlin18.03.1997
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A 4 S 241/97 - Straße, öffentliche; Verkehrsteilnehmer; Benutzung; Widerspruch; Eigentümer; TorLeitsatz: Mit Errichtung eines Tores kann die Benutzung oder jedenfalls die widerspruchsfreie Benutzung eines Weges durch die Verkehrsteilnehmer und damit seine Eigenschaft als öffentliche Straße im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 DDR-StrV (1957) ausgeschlossen sein.OVG Sachsen-Anhalt10.11.1997
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14 A 1261/94 - Wohnnutzungsgebot; Zweckentfremdung; Wiederzuführungsanordnung; Vollziehungshindernis; Vollziehbarkeit; Wohnung; Unbewohnbarkeit; Wohnnutzung; WiederzuführungLeitsatz: 1. Ein Wohnnutzungsgebot, das sich auf eine unbewohnbare Wohnung bezieht, verlangt ein objektiv unmögliches Verhalten und ist deshalb nicht vollziehbar. 2. Eine Wohnung, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit nicht die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse in Wohnungen erfüllt, ist unbewohnbar. 3. Unbewohnbarkeit im Einzelfall (in der Wohnung weder Wasserversorgung noch Ausguß, Gemeinschaftstoilette im Treppenhaus ein halbes Stockwerk tiefer).OVG Münster13.08.1997
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14 A 6488/95 - Wohnungsbindung; Fehlbelegung; Frist; Beendigung der Fehlbelegung; WohnungsberechtigungsscheinLeitsatz: Im Falle des Erwerbs einer bindungswidrig belegten Wohnung ist bei der Bemessung von Fristen zur Beendigung des wohnungsbindungsrechtlichen Verstoßes auf den erforderlichen Zeitraum für ein Tätigwerden des Verfügungsberechtigten abzustellen, nicht jedoch auf einen "angemessenen Zeitraum", nach dessen Verstreichen der wohnungsbindungsrechtliche Handlungserfolg hätte eintreten können. Maßgeblich ist, daß der zum Handeln verpflichtete Verfügungsberechtigte das Erforderliche und ihm Zumutbare unternimmt, um den Fehlbelegungszustand zu beenden.OVG Münster25.02.1997
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14 E 448/96 - Wohngeld; eheähnliche Gemeinschaft; Wohngeldanspruch; Wirtschaftsgemeinschaft; Sachbezugsverordnung; nichteheliche LebensgemeinschaftLeitsatz: Wirtschaften Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft aus einem Topf, der nur von dem über Einkommen verfügenden Partner gespeist wird, so ist die Annahme, dieser Partner überlasse seinem einkommenslosen Partner Sachzuwendungen, die bei dessen Wohngeldanspruch einkommenserhöhend und damit wohngeldmindernd zu berücksichtigen sind, nicht gerechtfertigt. Wenn bei einem gemeinsamen Mietverhältnis der verdienende Partner aufgrund einer Vereinbarung im Innenverhältnis die Mietzinszahlung allein übernimmt, ist die (gesamte) Miete nur bei seinem Wohngeldanspruch anzusetzen (vgl. Nr. 7.04 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohngeldgesetz - WoGVwV -).OVG Münster13.03.1997
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OVG 4 A 162/96 - Zweckentfremdungsverbot; Wohnraumversorgung; Wohnberechtigungsschein; Ausgleichsabgabe; gewerbliche Nutzung; ZahnarztpraxisLeitsatz: 1. Die Zweckentfremdungsverbot Verordnung für Brandenburg in der Fassung vom 10. Februar 1993 war auch ohne namentliche Aufzählung der betroffenen Gemeinden wirksam. 2. Bei der Festsetzung einer Ausgleichsabgabe handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit; ministerielle Verwaltungsvorschriften dazu sind unwirksam. (Leitsätze der Redaktion)OVG Brandenburg26.06.1997
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OVG 8 B 133.96 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Anspruchsberechtigter; Versagungsgrund; Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit; besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche EnteignungLeitsatz: 1. Die Grundstücksverkehrsgenehmigung ist auf Antrag jedem am genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäft Beteiligten zu gewähren, wenn kein normierter Versagungsgrund besteht. Das gilt auch, wenn ein vermögensrechtlicher Restitutionsanspruch offensichtlich unbegründet ist. 2. Das Interesse des früheren Eigentümers am Rückerwerb von Grundstücken, die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet worden sind, wird nicht von der GVO geschützt. 3. Maßgebender Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit der Grundstücksverkehrsgenehmigung ist der der letzten behördlichen Sachentscheidung.OVG Berlin10.06.1997
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OVG 5 B 45.95 - Zweckentfremdung; unbewohnbare Räume; RenditeberechnungLeitsatz: Bei der Renditeberechnung zur Ermittlung, ob unbewohnbare Räume dem Zweckentfremdungsverbot unterliegen, sind Mieteinnahmen aus dem Gewerbeteil des mischgenutzten Gebäudes nicht zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin13.02.1997