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VG 19 A 766.95 - Abgeschlossenheitsbescheinigung; bauordnungsrechtliche Anforderungen; zweiter RettungswegLeitsatz: 1. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Abänderung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung handelt es sich genau so wie bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst nicht um einen Verwaltungsakt, so daß die Abänderung im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen ist. 2. Bei der Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung sind bauordnungsrechtliche Aspekte nur insoweit von Belang, als sie die bautechnische Abgeschlossenheit der Wohnung gegenüber dem anderen Sondereigentum betreffen; sonstige bauordnungsrechtliche Anforderungen, wie das Vorliegen eines zweiten Rettungsweges, sind nicht zu prüfen.VG Berlin26.02.1997
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VG 29 A 2090.93 - Restitutionsbegehren bezüglich jüdischer Fleischerei; Betriebsaufgabe infolge Schächtverbots; Abwürgeschaden vom VermG nicht erfaßtLeitsatz: Zur Frage , ob die Aufgabe einer jüdischen Fleischerei wegen des wirtschaftlichen Niedergangs des Betriebs infolge des sogenannten Schächtverbots vom 21. April 1933 einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust i. S. v. § 1 Abs. 6 VermG darstellt.VG Berlin06.03.1997
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VG 9 A 111.94 - Bodenreformenteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Thronfolge; doppelte StaatsangehörigkeitLeitsatz: Zur Staatsangehörigkeit des Prinzen Ernst August von Hannover.VG Berlin27.05.1997
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VG 19 A 686.95 - Dachgeschossausbau; Nutzungsverdichtung; Sanierungsgebiet; Sanierungsziel; MischnutzungLeitsatz: 1. Die durch den Ausbau von Dachgeschossen entstehende partielle Nutzungsverdichtung widerspricht auch im Sanierungsgebiet "Spandauer Vorstadt" nicht öffentlichen Belangen. 2. Die Mischung von Wohnnutzung und nicht störender gewerblicher Nutzung ist kein städtebaulicher Mißstand, so daß die Heranziehung zweckentfremdungsrechtlicher Gesichtspunkte als Sanierungsziel zweifelhaft ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin21.05.1997
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VG 19 A 346.97 - Dachgeschossausbau; UmgebungsbebauungLeitsatz: Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Genehmigung zum Ausbau von Dachgeschossen, da in der Regel nur vorhandene bauliche Räume intensiver genutzt werden. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin21.05.1997
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VG 19 A 184.94 - Baugenehmigung; Ersatzwohnraum; Zweckentfremdung; DachwohnraumLeitsatz: 1. Die Auflage zur Baugenehmigung, daß der genehmigte Dachwohnraum nicht als Ersatzwohnraum für die Zweckentfremdung bestehender Wohnräume herangezogen werden darf, findet weder in § 4 Abs. 1 BauGB-MaßnG noch in § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG eine gesetzliche Grundlage. 2. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG gibt der Behörde keine Kompetenz, ein Gesetz durch Auflagen rechtspolitisch anzureichern oder dem Betroffenen anderweitig gesetzlich festgelegte Rechtsansprüche zu entziehen.VG Berlin09.04.1997
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VG 16 A 11.97 - Zweckentfremdungsverbot; Leerstandsgenehmigung; VerkaufsabsichtLeitsatz: Das wirtschaftliche Interesse einer Wohnungsbaugesellschaft am Verkauf im Rahmen des § 5 Altschuldenhilfegesetz begründet keinen Anspruch auf Leerstandsgenehmigung nach der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin13.03.1997
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VG 10 A 682.96 - Zweckentfremdungsverbot; teilgewerbliche NutzungLeitsatz: Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ist im Falle teilgewerblicher Nutzung dann nicht gegeben, wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche vom Wohnungsinhaber zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken genutzt wird (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 29.92 -).VG Berlin20.03.1997
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VG 10 A 46.96 - Zweckentfremdung; Wohnen; Haushaltsführung; LagerraumLeitsatz: Der Begriff des Wohnens beinhaltet eine auf eine gewisse Dauer angelegte eigenständige Gestaltung des häuslichen Lebens und der mit der Haushaltsführung verbundenen Tätigkeiten. Der Spielraum individueller Lebensgestaltung deckt auch das Sammeln großer Mengen leerer Verpackungen (hier: ausgewaschene Joghurtbecher, Milchtüten, Gurkengläser, Bier- und Cola-Dosen).VG Berlin14.03.1997
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VG 10 A 21.96 - Zweckentfremdung; Wiederzuführungsanordnung an den Mieter; RückwirkungsverbotLeitsatz: 1. Eine auf das Zweckentfremdungsbeseitigungsgesetz gestützte Wiederzuführungsanordnung an den Mieter statt an den Vermieter ist rechtsfehlerhaft. 2. Landesrechtliche Zweckentfremdungsverbot-Vorschriften können unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots nur den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der landesrechtlichen Vorschriften vorhandenen Wohnraum schützen; das gilt auch für einzelne Räume.VG Berlin14.03.1997