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Urteil Dachgeschossausbau
Schlagworte
Dachgeschossausbau; Nutzungsverdichtung; Sanierungsgebiet; Sanierungsziel; Mischnutzung
Leitsätze
1. Die durch den Ausbau von Dachgeschossen entstehende partielle Nutzungsverdichtung widerspricht auch im Sanierungsgebiet "Spandauer Vorstadt" nicht öffentlichen Belangen.
2. Die Mischung von Wohnnutzung und nicht störender gewerblicher Nutzung ist kein städtebaulicher Mißstand, so daß die Heranziehung zweckentfremdungsrechtlicher Gesichtspunkte als Sanierungsziel zweifelhaft ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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