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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 809)
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6 K 587/94 - Investitionsbenachteiligter; Investor; Ausgangsschädigung; Verkehrswert; Aufbauenteignung; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Nötigung; Machtmissbrauch; unlautere MachenschaftenLeitsatz: Der Investitionsbenachteiligte kann nur dann vom Investor den Verkehrswert verlangen, wenn die Ausgangsschädigung den Tatbestand des Vermögensgesetzes erfüllt.VG Frankfurt/Oder12.12.1997
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13 BS 136/97 - Berufung; Beschwer; Mieterhöhung; KlageLeitsatz: Bei Mieterhöhungsklagen richtet sich der Wert der Beschwer nach dem Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses (gegen BVerfG WM 1996, 321).LG Saarbrücken12.12.1997
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6 S 152/97 - Kündigung; Alter; Gebrechlichkeit; betagter Mieter; HärtegrundLeitsatz: Der Erwerber einer Mietwohnung, in der sich ein älterer Mieter befindet, muß sich darüber im klaren sein, daß das deutsche Recht ein soziales Mietrecht ist, und gerade ältere Menschen nicht ohne weiteres aus einer Wohnung herausgekündigt werden können.LG Zwickau12.12.1997
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6 S 202/97 - Überlassung; Überlassungszeitraum; Kündigung; KündigungsfristLeitsatz: Die Kündigungsfrist gem. § 565 Abs. 2 BGB bemißt sich danach, wann das Mietobjekt tatsächlich überlassen wurde, wobei die Überlassung schon vor Abschluß des Mietvertrags möglich ist und bei Abschluß eines neuen Mietvertrags die Dauer der Überlassung aufgrund früheren Mietvertrags der Parteien in die Fristbemessung einbezogen wird.LG Zwickau12.12.1997
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V ZR 81/97 - Aufwendungen des gutgläubigen BesitzersLeitsatz: Der Anspruch aus § 988 BGB ist gemäß § 818 Abs. 3 BGB durch Aufwendungen beschränkt, die der Besitzer auf die Sache gemacht hat, solange er das Fehlen seiner Berechtigung zum Besitz nicht gekannt hat. Die Beschränkung hängt nicht davon ab, ob seine Aufwendungen Verwendungen im Sinne der §§ 994 ff. BGB bedeuten.BGH12.12.1997
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14 C 38/97 - Verjährung; Kostenmiete; überhöht; Rückerstattung; EigentumsübergangLeitsatz: Der Anspruch auf Rückerstattung überhöhter Kostenmiete verjährt nach Ablauf eines Jahres, wenn das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufgrund Eigentumsübergangs auf einen Erwerber beendet worden ist.AG Solingen11.12.1997
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8 RE-Miet 1354/96 - Verschulden des Sozialamts bei <br />Mietzahlung; Fristlose KündigungLeitsatz: Ein Wohnungsmieter verletzt seine Verpflichtung zur pünktlichen Mietzahlung nicht schuldhaft im Sinne von § 554 a BGB, wenn und soweit er zur Bezahlung der Kosten der Unterkunft auf Sozialhilfe angewiesen ist und Mietzinszahlungen allein aufgrund eines Verschuldens des Sozialamts nicht fristgerecht bei dem Vermieter eingehen.KG11.12.1997
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10 U 183/96 - Vertrauen; Schadensersatz; Aufklärungspflicht; Unterlassen; culpa in contrahendo; Rechtsanwalt; Haftung; FerienwohnrechtLeitsatz: Zur Frage der Schadensersatzverpflichtung eines an den Vertragsverhandlungen nicht unmittelbar beteiligten Rechtsanwalts wegen Verschuldens beim Vertragsabschluß durch Verstoß gegen Aufklärungspflichten unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme eines besonderen persönlichen Vertrauens.OLG Düsseldorf11.12.1997
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BVerwG 7 C 69.96 - Unternehmensschädigung; Unternehmensrückgabeantrag; Antrag auf Rückgabe der Anteile; RestgesellschaftLeitsatz: 1. Ein an eine Unternehmensschädigung anknüpfender Antrag eines Gesellschafters auf Rückgabe seiner Anteile ist als Antrag auf Rückgabe des Unternehmens nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG anzusehen. 2. Eine Restgesellschaft ist berechtigt, als Gesellschafterin des Trägers eines geschädigten Unternehmens einen Unternehmensrückgabeantrag nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG zu stellen. 3. Die Antragsberechtigung des Gesellschafters nach § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG setzt voraus, daß sich der Zugriff auf das Unternehmen auch hinsichtlich der Anteile des Antragstellers als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 VermG darstellt.BVerwG11.12.1997
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3 C 527/97 - Strom; Tarif; Billigkeit; Darlegungslast; Daseinsvorsorge; Stromversorgungsvertrag; PreisgenehmigungLeitsatz: 1. Tarife für Leistungen der Daseinsvorsorge (hier: Stromlieferung), auf die der Vertragspartner angewiesen ist, unterliegen einer Kontrolle nach § 315 BGB. 2. Die behördliche Genehmigung der fraglichen Tarife entfaltet eine Indizwirkung für die Ordnungsgemäßheit des Genehmigungsverfahrens mit der Folge, daß dem Tarifkunden die Darlegungslast für etwaige Zweifel an der Billigkeit des Stromtarifs obliegt. Diese Indizwirkung entfällt, wenn der Stromlieferant die Genehmigung nicht vollständig vorlegen kann.AG Bad Neuenahr-Ahrweiler10.12.1997