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Urteil Verjährung


Schlagworte

Verjährung; Kostenmiete; überhöht; Rückerstattung; Eigentumsübergang

Leitsatz

Der Anspruch auf Rückerstattung überhöhter Kostenmiete verjährt nach Ablauf eines Jahres, wenn das Mietverhältnis mit dem Vermieter aufgrund Eigentumsübergangs auf einen Erwerber beendet worden ist.

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