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19 U 84/14 - Rechtsnachfolger nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG; Erbansprüche gegen Jewish ClaimsLeitsatz: Der Rechtsnachfolger nach § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG (Conference on Jewish Material Claims) ist nicht Erbe nach BGB, hat vielmehr die Rechtsstellung aufgrund gesetzlicher Anordnung erhalten. Gegen ihn können daher erbrechtliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden. (Leitsatz der Redaktion)OLG Frankfurt/Main11.02.2015
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2 U 174/14 - Großbaustelle als Mietmangel beim Gewerbeobjekt, dem Vermieter vom Störer angebotene, aber ausgeschlagene Schutzmaßnahme, Baulärm, MietminderungLeitsatz: Baucontainer, die im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Großbaustelle in unmittelbarer Nähe zum Mietobjekt aufgestellt worden sind, können zu einer Mietminderung berechtigen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Frankfurt/Main11.02.2015
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1 W 370-379/14 - Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; Bewilligung des Inhabers eines gerichtlichen VerfügungsverbotsLeitsatz: Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.KG17.02.2015
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VIII ZR 232/14 - Schönheitsreparaturen; nachhaltige SchädenLeitsatz: Zur Frage der Überbürdung von laufenden Schönheitsreparaturen auf den Mieter, wenn diesem einst eine unrenovierte oder renovierungsbedürftige Wohnung überlassen worden ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.02.2015
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VIII ZR 236/14 - Unwirksame fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Begleichung der Rückstände innerhalb der Schonfrist; JobCenter; Geld muss man nicht immer habenLeitsatz: Der bei der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs geltende Grundsatz „Geld hat man zu haben" gilt nicht ausnahmslos. Zudem kann auch eine nur unvollständige Tilgung des Mietrückstands in der Schonfrist zur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung führen. (Leitsatz der Redaktion)BGH17.02.2015
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VIII ZR 127/14 - Kein Sonderkündigungsrecht in selbstbewohntem Zweifamilienhaus bei zusätzlich vorhandenen gewerblich vermieteten, aber zur Haushaltsführung geeigneten RäumenLeitsatz: Das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung möglich ist, auch wenn diese als Gewerberaum vermietet sind, es sei denn, sie wurden schon vor Abschluss des Mietvertrags, für dessen Kündigung der Vermieter das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt, als gewerbliche Räume genutzt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 25. Juni 2008 - VIII ZR 307/07, GE 2008, 1118; und vom 17. November 2010 - VIII ZR 90/10, GE 2011, 50).BGH18.02.2015
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VIII ZR 186/14 - Kündigung wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus; ExzessivraucherLeitsatz: Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus.BGH18.02.2015
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XII ZR 85/14 - Leistungsbestimmungsrecht des VermietersLeitsatz: Hat der Vermieter eine bestimmte Miethöhe behauptet und ist er hierfür beweisfällig geblieben, kann er sich für eine andere Miethöhe nicht auf ein - einseitiges - Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB berufen. Maßgeblich wäre in einem solchen Fall die angemessene oder ortsübliche Miete. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.02.2015
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VerfGH 151/14 - Mietminderung bei Baulückenbebauung durch VermieterLeitsatz: Der Hinweis des Mieters darauf, dass die „Baulückenrechtsprechung" des LG Berlin dann nicht einschlägig sei, wenn die Bebauung durch den Vermieter selbst vorgenommen werde, darf vom zuständigen Gericht nicht übergangen werden. (Leitsatz der Redaktion)BerlVerfGH18.02.2015
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65 S 527/14 - Vereitelung einer vereinbarten Besichtigung als Kündigungsgrund; Sozialleistungsbetrug keine kündigungsrelevante PflichtverletzungLeitsatz: 1. Will der Vermieter die Erforderlichkeit eines Innenanstrichs der Fenster prüfen, ist der Mieter verpflichtet, den Zutritt zu den Mieträumen zwecks Prüfung des Zustands der Mietsache zu gestatten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter zur Durchführung des Innenanstrichs nicht verpflichtet sei, diesen jedoch gleichwohl vorgenommen hat. 2. Ein absichtlich vereitelter Besichtigungstermin kann die Kündigung rechtfertigen. 3. Bestreitet der Mieter einerseits dem Vermieter das Recht auf Mieterhöhung und verweigert die Zustimmung, und veranlasst andererseits das JobCenter durch falsche Angaben bezüglich des Eintritts der Mieterhöhung zu einer Erhöhung die Leistungen, mag das strafrechtlich relevant sein, stellt aber keine für die Wirksamkeit der Kündigung des Vermieters erforderliche (erhebliche) Verletzung von Pflichten aus dem Mietverhältnis dar.LG Berlin18.02.2015