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  1. 11 C 340/14 - Formelle Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung trotz nicht nachvollziehbarem Verteilerschlüssel; Bezugnahme auf Erläuterung des Verteilerschlüssels aus Vorjahresabrechnung
    Leitsatz: Eine Nebenkostenabrechnung mit aus sich heraus nicht selbsterklärenden Verteilerschüsseln (hier: Angabe von Zahlenkombinationen) ist schon dann formell wirksam, wenn der Vermieter diese Verteilerschlüssel bereits in der Vorjahresabrechnung nachvollziehbar erläutert hatte. Auf die streitige Frage, ob auch der streitgegenständlichen Nebenkostenabrechnung ein Blatt mit den Erläuterungen der Bedeutung der als Verteilerschlüssel angegebenen Zahlenkombination beigefügt war, kommt es daher nicht an, denn der Mieter ist durch Rückgriff auf die Vorjahresabrechnung ohne Weiteres in der Lage, zu ermitteln, nach welchen Verteilerschlüsseln die jeweiligen Nebenkosten umgelegt wurden. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Schöneberg
    15.04.2015
  2. 8 C 149/15 - Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bei Einrohrringheizung nach dem Rietschel-Henneberg-System
    Leitsatz: 1. Bei Gebäuden mit überwiegend freiliegenden ungedämmten Heizrohren kann der Wärmeverbrauch auch durch Anbringen von Heizkostenverteilern an den vorhandenen Rohrleitungen ermittelt werden.2. § 7 Abs. 1 Satz 3 der Heizkostenverordnung ist verfassungskonform.3. Dass die ungedämmten Rohre einer Einrohrheizung in der Heizperiode heiß werden und ihre Wärmeabgabe nicht gesteuert werden kann, ist dieser Heizungsart systemimmanent und selbst dann kein Mietmangel, wenn Innentemperaturen von 24 bis 26 °C erreicht werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    24.07.2015
  3. 15 C 353/14 - Keine Mietminderung bei erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten im Nachbarhaus
    Leitsatz: Eine Mietminderung wegen Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück kommt nicht in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Schöneberg
    22.09.2015
  4. 5 C 4/15 - Mietminderung bei Kellerfeuchte
    Leitsatz: 3 % anteilige Mietminderung für einen feuchten Keller sind angemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    31.03.2015
  5. 5 C 267/15 - Kein Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zur Mieterhöhung
    Leitsatz: Das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge (§ 312c BGB) gilt nicht für die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    27.10.2015
  6. 4 C 549/13 - Minderung; Betriebskostenabrechnung; Umlageschlüssel; Erläuterung des Verteilerschlüssels; Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei Vermieterwechsel
    Leitsatz: 1. Der eine Mietminderung wegen Baumaßnahmen „in Abhängigkeit vom Baufortschritt" akzeptierende Vermieter ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, ab wann diese Mängel beseitigt worden sind. 2. Eine Betriebskostenabrechnung über eine Mischeinheit ist formell unwirksam, wenn sie nicht nach Wohn- und Gewerbeflächen aufgeschlüsselt wird. 3. Der Mieter kann Betriebskostenvorauszahlungen auf eine unwirksame Abrechnung auch schon bei Vermieterwechsel zurückfordern. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    27.02.2015
  7. 5 C 43/15 - Keine Rückforderung nach Zahlung der vollen Miete bei Bestehen eines Minderungsrechts
    Leitsatz: Zahlt der Mieter trotz Bestehens eines Minderungsrechts die volle Miete vorbehaltlos, ist die Rückforderung nach § 814 BGB ausgeschlossen, da eine Kenntnis des Mieters vom Minderungsrecht vorausgesetzt werden kann. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    10.06.2015
  8. 10 C 326/14 - Heilungswirkung der späteren Zahlung auch für fristgerechte Kündigung
    Leitsatz: Bei einer fristlosen und hilfsweise zugleich ausgesprochenen fristgerechten Kündigung wegen Zahlungsverzugs wird durch spätere Zahlung des gesamten Rückstands auch die fristgerechte Kündigung unwirksam (gegen BGH GE 2005, 429). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    01.07.2015
  9. 9 C 79/15 - Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung trotz Abmahnung
    Leitsatz: Trotz längerfristiger Hinnahme nicht fristgerechter Mietzahlung kann der Vermieter diesen Zustand durch Abmahnung beenden, es sei denn, die Umstände haben zu einer Veränderung der Fälligkeitsvereinbarung für die Mietzahlung geführt. Kann eine solche Abänderungsvereinbarung nicht festgestellt werden, ist der Mieter gehalten, der mietvertraglichen Regelung entsprechend die Miete jeweils im Voraus bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen. Tut er das trotz mehrmaliger Abmahnung nicht, kann schon bereits eine einmalige weitere Zahlungsunpünktlichkeit nach Abmahnung als Grund für eine fristlose Kündigung ausreichen (Anschluss an BGH, GE 2006, 588). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.09.2015
  10. 12 C 81/15 - Keine Verpflichtung des Mieters zur Überprüfung der Gastherme
    Leitsatz: Der Mieter ist nur aufgrund einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zur Überprüfung des Drucks und zum Nachfüllen von Wasser für eine Gastherme verpflichtet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    30.09.2015